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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
Seite
134
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134des Allgemeinen außer Acht lasse, um sich mitden Details des Einzelnen zu beschäftigen. Esist nichts gefährlicher, als der Einfluß der Pri-vatabsichten auf öffentliche Angelegenheiten. DieMißbrauchung der Gesetze durch die Regierungist ein weit geringeres Uebel, als die Verfälschungdes Gesetzgebers selbst; eine unfehlbare Folge,wenn dieser sich mit einzelnen Dingen und Zwek-ken abgiebt. Letztere greift den Staat gleichsamin seinem Grundwesen an, und alsdann istkeine Verbesserung mehr moͤglich. Ein Volk,das keinen Mißbrauch von der Regierungsgewaltmachen würde, würde auch keinen von einervölligen Ungebundenheit machen; ein Volk, dassich immer gut regieren würde, würde keiner Re-gierung bedürfen.Den Ausdruck in der ganzen Strenge seinerBedeutung genommen, hat es noch niemals einewahre Demokratie gegeben und es wird auch nie-mals eine geben. Es ist wider die Ordnungder Dinge, daß der größere Haufe regiere, (ii)(ii)Daher ist selbst da, wo man meynen sollte, Allewären am Regieren, die große Menge doch die un-terworfene; ein verborgenes Naturgesetz scheint dieVerbindung und den Zusammenhang des Ganzenüberall so zu ordnen, daß, nach dem Vorbilde derGottheit, die Grundkraft eines Hauptes mehrereGliedmaßen regiere. Euphorm. Satyric. I. cit.Cap. 25. pag. 386.