133Verhältnisse mit der Zahl des Volkes stehenmüssen,“ im Allgemeinen wohl behaupten; daßdie demokratische Regierung für kleine, die ari-stokratische für mittlere, und die monarchischefür große Staaten die angemessenste sey. Aberwer könnte die Möglichkeiten alle aufzählen, wel-che hierin eine Ausnahme gestatten?IV.Demokratie.Derjenige, der das Gesetz gegeben, weiß un-streitig am besten, auf welche Weise es verstan-den und vollzogen werden solle. Man sollte dem-nach glauben: es könne keine vollkommnere Ver-fassung geben, als diejenige, worin die vollzie-hende Gewalt mit der geſetzgebenden vereinet iſt.Allein dieses ist es eben, was der demokratischenRegierungsform eine gewisse innere Mangelhaf-tigkeit giebt; weil Dinge, die nothwendig von-einander abgeschieden seyn müssen, dies nichtſind; und weil, wenn der Fürſt und der Ober-herr nur eine und dieselbe Person sind, gleich-sam eine Regierung ohne Regierungentstehen muß.Es ist nicht gut, daß der nämliche, der dasGeſetz gegeben, die Vollziehung deſſelben bewerk-ſtellige; oder daß ein Volkskörper die Anſichten
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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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133
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