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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
Seite
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132an, sich in's Unbestimmte, bis auf eine ganzkleine Zahl, verengen. Auch das Königthumsogar kann unter mehrere Häupter vertheilt seyn.Sparta z. B. hatte, ſeiner Grundverfaſſung zu-folge, beständig zwey Könige; und im römischenStaate hat es wohl acht Kaiser zu gleicher Zeitgegeben, ohne daß man daraus doch eine Zer-stückung des Reiches hätte folgern können. Esgiebt also gewisse Punkte, worin eine Regie-rungsform mit der andern sich verschmelzt, undunter jenen drey Hauptbenennungen sind eigent-lich so viele verschiedene Regierungsformen mög-lich, als es in einem Staate Bürger giebt.Sogar eine und dieselbe Regierung, kanngewiſſermaßen mehrere Unterarten unter ſichfassen, deren jede auf eine eigene Weise verwal-tet wird; so, daß aus der vielfältigmöglichenZusammensetzung jener drey Formen eine Mengeeigenthümlicher Mischungen entsteht, deren jedewiederum durch die einfachen Formen selbst ver-vielfältiget werden kann.Man hat von jeher viel darüber gestritten,welche Regierungsform die beste sey? Man hatnicht bedacht, daß eine, wie die andere, untergewissen Umständen die beste, und unter anderndie schlimmste seyn könne.Doch läßt sich aus dem Grundsatze:daßdie Zahl der Regierungsglieder im umgekehrten