124maßen nur ein entlehntes und untergeordnetesLeben hat: so hindert sie dies doch nicht, mitmehr oder weniger Schnellkraft und Nachdruckwirken, und gleichsam einer stärkern oder schwäch-lichern Gesundheit genießen zu können. Auchkann die Regierung, ohne darum doch den Zweckihrer Anstellung gerade zu verfehlen, sich mehroder weniger davon entfernen; je nachdem es dieArt ihrer innern Verfassung mit sich bringt.Aus diesen möglichen Abweichungen bildensich nun die mannigfaltigen Verhältnisse, worindie Regierung gegen den Staatskörper, nachMaaßgabe der eigenthümlichen und zufälligenBeschaffenheit des letzteren, stehen muß. Denneine an sich ganz musterhafte Regierung kannzuweilen (ff) gerade die mangelhafteste seyn,wegen Unangemessenheit ihrer Verhältnisse mitder ursprünglich= fehlerhaften Staatsverfassung,wozu sie gehört.(II) Vergl. Machiav. Disc. sopra Tit. Liv. L. 1. C. 18.Mounier Betr. über die Staatsverf. (Jena 91.)S. 29. u. folg.
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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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124
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