123Indessen ist dem Körper der Regierung, da-mit er durch ein eigenes Daseyn und Leben vomKörper des Staates abgesondert sey, und dieGlieder desselben dem Zwecke ihrer Errichtunggemäß einthätig wirken können — ein besonderesIch, eine allen seinen Gliedern eigenthümlicheReizbarkeit und Kraft, ein eigenes Streben zuseiner Erhaltung vonnöthen. Dieses abgeson-derte Daſeyn ſetzt Zuſammenkünfte, Rathsver-sammlungen, die Befugniß zu untersuchen undzu beschließen, Amtswürden, und ausschließlicheVorrechte voraus, welche den Stand der Obrig-keit um so ehrwürdiger machen, je mühvollerbre Verrichtungen sind. Aber das Schwierigedabey ist: diesem untergeordneten Ganzen imGanzen des Staates eine solche Einrichtung zugeben, daß es durch die Vorkehrungen zur Be-feſtigung ſeiner eignen Verfaſſung der Staats-verfassung keinen Eintrag thun könne, und seinezur eigenen Erhaltung bestimmte Kraft von derffentlichen, zur Erhaltung des Staates beſtimmtenAlzeit unterscheide; mit einem Worte, daß esallzeit bereitwillig ſey, die Regierung für dasVolk aufzuopfern, niemals aber das Volk fuͤrdie Regierung.Obgleich übrigens die Regierung nur einkünſtlich gebildeter Körper eines andern eben ſolünstlichen Körpers ist; obgleich sie gewisser-
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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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123
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