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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
Seite
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121aus der Anzahl der Menschen, sondern überhauptaus einer Menge von Wirkungen hervorgehen,einem unabsehlichen Gewebe mannichfaltig ineinander verschlungener Ursachen. Auch kannman mir, wenn ich, um mit weniger Wortenverständlich zu seyn, mich arithmetischer Aus-drücke bediene, doch wohl zutrauen, zu wissen,daß in moraliſchen Gegenſtaͤnden keine mathe-matische Genauigkeit Statt finde.Die Regierung ist das im Kleinen, was derStaatskörper, der sie in sich schließt, im Großenist: Eine moralische Person, welche ihre eigeneFähigkeiten hat, zu wirken, wie die höchsteGewalt, und Eindrücke aufzunehmen, wie derStaat, und welche man in noch mehrere ähn-liche Verhältnisse zertheilen kann. Daraus ent-steht also neuerdings eine Proportion, und indieser, der Aufeinanderfolge der verschiedenenStellen gemäß, wiederum eine, bis man zuletztauf ein Mittelglied kommt, das sich nicht weiterzertheilen läßt; nämlich auf ein einziges Ober-haupt, oder auf eine höchste Obrigkeit, welcheman sich in der Mitte dieser aufsteigendenStufenfolge, als eine Einheit vorstellen kann,zwischen einer Reihe von Zahlen, und Brüchen.Aber statt uns ohne Noth durch Verfältigungder Ausdrücke zu verwirren, wollen wir uns be-gnügen, die Regierung als einen eigenen Körper