120Aus oben angezeigtem Doppelverhältnisse er-giebt sich nun, daß die zwischen der hoͤchstenGewalt, der Regierung und dem Volke, be-stehende stätige Proportion nichts weniger, alseine beliebige Erklärungsart sey, sondern einenothwendige Folge aus der Natur des politi-schen Körpers. Ferner ergiebt sich, daß, daeins der äußern Glieder, nämlich das Volk,als untergeben betrachtet, eine bestimmte, undals Einheit vorstellbare Größe ist, bey jedes-maligem Zu= oder Abnehmen der zwiefachenProportionalgröße, die einfache ebenfalls zu-oder abnehmen, mithin das mittlere Glied ver-ändert werden müsse. Woraus denn deutlichwird, daß es keine allgemeine, und nothwendigeRegierungsverfassung für alle Staaten über-haupt, sondern so viele in ihrer Einrichtungverschiedene Regierungen geben könne, als Staa-ten von verschiedener Größe.Denen, welche Obiges in's Lächerliche ziehen,und sagen möchten: daß man also, um dasmittlere Glied zu finden, und daraus den Kör-per der Regierung zu bilden, nur die Quadrat-wurzel aus der Zahl des Volkes auszuziehenbrauche — dient zur Antwort: daß die Zahl desVolkes nur der Veranschaulichung des Beyspielswegen angeführt worden, und daß die Verhält-nisse, von denen hier die Rede ist, nicht einzig
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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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120
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