119betrachtet, nach dem Grade der Annäherung ge-würdiget wird.Je weniger nun aber die Willen der Einzel-nen mit dem allgemeinen, das heißt, die Sittenmit den Gesetzen übereinkommen, desto größerwuß die entgegenwirkende Kraft seyn. Es ge-hört sich also zu einer guten Regierung, daß siein eben dem Maaße verstärkt werde, je nachdemsich die Volksmenge vermehrt.Weil indessen aber eben die Vermehrung derStaatskräfte den Verwahrhabern der öffentlichenGewalt um so häufigere Versuchung und Ge-legenheit zu Mißbräuchen darbietet: so muß, jemehr Kraft die Regierung hat, dem Volke Ein-halt zu thun, desto wirksamer hinwieder die Kraftder hoͤchsten Gewalt seyn, die Regierung im Gleisezu halten. Es versteht sich, daß ich hier nichtvon der Kraft im absoluten Sinne (dd), son-dern beziehungsweise auf die Bestandtheile derVerfassung spreche.(dd) Weil sie nämlich in solchem Sinne an und fürsich die möglich größeste, also keiner Vergrößerung,noch Verminderung fähig ist. Anders kann ich mirvorliegende Stelle nicht erklären, und damit stimmtauch der im folg. Absch. vorkommende Satz: „que„la force absolue du gouvernement ne varie„peint,“ am besten überein.
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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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119
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