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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
Seite
115
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115vorzubringen, was in der Person des Menschendie Vereinigung der Seele mit dem Koͤrper thut.Dies iſt der Grund der Nothwendigkeit einer Re-gierung im Staate, welche also als ein derhöchsten Gewalt Untergeordnetes, ganz unschick-lich mit dieser verwechselt wird.Was ist also eine Regierung? Es ist ein zurwechſelwirkenden Vereinigung zwiſchen den Un-tergebenen, und der höchsten Gewalt aufgestellterZwiſchenkoͤrper, dem man die Vollſtreckung derGeſetze, und die Handhabung der bürgerlichensowohl, als der politischen Freyheit anvertrauthat. Die Glieder dieses Körpers werden obrig-keitliche Personen, oder Könige, d. i. Regierendegenannt; den Körper selbst nennt man denFürst.Diejenige, welche keinen Unterwerfungsver-trag zwiſchen dem Volke und der Obrigkeit an-nehmen wollen, haben also so Unrecht nicht.Letztere ist wirklich nur eine aufgetragene Amts-führung, vermöge welcher ihre Glieder, alsbloße Beamte der höchsten Gewalt, und imRahmen derselben eine Gewalt ausüben, welcheihnen anvertraut ist, und welche von jener nachBelieben eingeschränkt, abgeändert, und zurück-genommen werden kann. Denn die Veräuße-rung der Machtvollkommenheit selbst ist mit derNatur des gesellschaftlichen Körpers unvereinbar,H 2