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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
Seite
106
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106der Gang der Dinge so unabläßig auf die Zer-störung der Gleichheit hinwirkt, muß die Kraftder Gesetzgebung ihm desto nachdrücklichern Wi-derstand thun.Obige wesentliche Erfordernisse einer rechtlichenVolkseinrichtung müssen indessen in jedem Landeden Verhältnissen anbequemt werden, welche ausder ökonomischen Lage sowohl, als aus der Den-kungsart der Einwohner sich darbieten. Diesengemäß muß jedem Volke ein eigenes Verfassungs-system angeeignet werden, welches, wenn auchnicht an sich, doch für den Staat das besteist, für welchen es gehört. Ist z. B. das Erd-reich karg und unfruchtbar, oder das Land fürdie Einwohner zu klein: so weckt Erfindungs-geist und Betriebsamkeit auf, um gegen Kunst-erzeugnisse eintauschen zu können, was an Lebens-bedürfnissen abgeht. Ist es aber ein reichesLand, voll herrlicher Gefilde, und fruchtbarerAnhöhen, und auf dem lieblichen Boden fehltes an Menschen: so sorget für den Ackerbau, derdie Menschen vermehrt, und entfernet die Künstedes Wohllebens, die das Land nur noch mehrentvölkern, und das Bißchen hin und wieder ver-sätzen getroffen würden, und an deren Stattnicht rohe Begriffe, eben darum, weil sie ausErfahrung geschöpft worden, alle gute Absichtvereitelt hätten.