Druckschrift 
Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
Seite
105
Einzelbild herunterladen
 

105so arm seyn, sich verkaufen zu müssen (*), wel-ches freylich von Seite der Vornehmen eine großeMäßigung im Gebrauche ihres Reichthums undEinflusses, von Seite der Niedern aber einegroße Mäßigung in der Geldſucht und Begier-lichkeit voraussetzt.Allein eine solche Gleichheit hört man über-all als ein Hirngeſpinnſt verſchreyen, welchesim täglichen Leben nirgend Statt finden könne.Sind die Mißbräuche nicht ganz zu vermeiden:folgt denn daraus, daß man sie nicht wenigstensmildern und lenken müsse? Eben weil (aa)(*) Um dem Staate Festigkeit zu geben, müssen dieäußersten Endpunkte hierin, so viel möglich, sichberühren, und weder übermäßig Reiche, noch Bett-ler zu finden seyn. Diese beyden, sich gewöhnlichneben einander befindenden Stände sind dem Ge-meinwesen einer so schädlich, als der andere. Je-ner bringt die Eigengewaltigen, und der letzte dieBeförderer der Eigengewalt hervor. Unter ihnenwird mit der Freyheit Handel getrieben; der einekauft sie, der andere giebt sie preis.(aa) Damit stimmt folgende merkwürdige Stelle in derCritik d. r. V. (3. Aufl. 90.) Seite 373. überein:Nichts kann schädlicheres, und eines Philosophenunwürdigeres gefunden werden, als die pöbelhafteBerufung auf vorgeblich widerstreitende Erfah-rung, die doch gar nicht existiren würde, wennjene Anstalten zu rechter Zeit nach den Grund-