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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
Seite
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101streuter Menschen nur auf wenige Punkte auf-einander drängen (*). Hat das Land weite Kü-sten, und bequeme Anfurten, so bedecket dieMeere mit Schiffen, befördert Handel und See-fahrt; ihr werdet ein glänzendes, freylich nurein vergängliches, Daseyn bekommen. Berührtdas Meer an euren Geſtaden nichts als ſchroffeFelsen, und unzugängliche Klippen: so bleibetrohe, und lebet vom Fischfang; ihr werdet umso ruhiger, vielleicht besser, wenigstens glückli-cher leben. Mit einem Wort, ein jedes Volkhat seine Besonderheiten (bb), die eine eigene(*)So scheinbar, sagt M. dA., manchmal einlebhaftes Verkehr von aussen ist, so gewährt es dochüberhaupt dem Staate im Innern geringen Nutzen.Es kann einige Einzelne, sogar einige Städte, be-reichern; aber das Ganze der Nation gewinnt nichtsdabey, das Volk befindet sich nicht besser.Vergl. Büsch v. Geldesumlauf 2. Th. 6. B. 2. Abth.(bb)So wie dieselbe Speise, durch verschiedene Zu-bereitung, zwar einen andern Geschmack bekom-men, aber ihre innere Kraft zu nähren, oder zuschaden, durch Verkünstelung niemal ganz verlie-ren kann: so bleiben auch in jedem Volke, unge-achtet des fortwirkenden Einflusses, den mehrereJahrhunderte auf Sitten und Gemüthei gehabthaben, gewisse unaustilgbare Züge, worauf sichdie vaterländische Individualität der Eingebornengrundet. Euphorm. Satyr. I. c. C. 2. pag. 287.