104es lehre, die Freyheit zu behaupten. Ein ge-wisses Vorgefühl sagt es mir, Europa wirdvon dieser kleinen Insel her einst großeThaten hören.XI.Verschiedene Systeme der Gesetzgebung.Bey unbefangenem Nachdenken, worin dasgemeine Beſte, der Zweck aller Geſetzgebungs-systeme, eigentlich bestehe? wird man finden,daß das Wesentliche desselben in folgenden zweyEigenschaften enthalten sey: in der Freyheit;und in der Gleichheit. In jener, weil jede Ab-hängigkeit im Einzelnen dem Staatskörper einenTheil seiner Kraft benimmt; in letzterer, weilphne diese die Freyheit nicht bestehen kann.Ich habe oben (I. B. VIII. Absch.) erklärt,worin die bürgerliche Freyheit bestehe. Unterdem Worte „Gleichheit“ muß man sich nichteine durchgängig gleiche Vertheilung des Anse-hens und Vermögens vorstellen; sondern dasAnsehen soll nur in keine Gewaltthätigkeit aus-arten, und sich anders nicht, als in Gefolgedes amtlichen Ranges und der Gesetze äußernkönnen. Das Vermögen hingegen soll keinenBürger in Stand setzen, den andern erkaufen zukönnen; dazu soll keiner reich genug, und keiner
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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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104
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