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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
Seite
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102punktes eins der untrüglichsten Kennzeichen, dasUnternehmen eines Gesetzgebers vom Frevel einesThrannen zu unterscheiden.Welches Volk ist also fähig, eine gute Ge-setzgebung zu empfangen? Dasjenige Volk, wel-ches durch gemeinſchaftliche Abſtammung, Ein-heit des Interesse, oder sonst durch ein vorher-gegangenes Einverständniß schon gewissermaßenvereinigt, noch niemals ein wahres Joch der Ge-setze getragen hat; ein Volk, in welchem Gewohnheiten und Aberglaube noch nicht tief ge-wurzelt sind; welches nicht zu befürchten hat,durch fremden Ueberfall unversehens unterdrücktzu werden, und jedem seiner Nachbarn, ohnegenöthigt zu seyn, an ihren Zwistigkeiten Theilzu nehmen, die Spitze bieten, oder einen durchHülfe des andern zurückdrängen kann; ein Volk,worin nicht einer dem andern fremd, und Nie-mand gezwungen ist, eine größere Last zu tra-gen, als einer sie tragen kann; ein Volk, dasder andern Völker entbehren kann, und dessenkein anderes Volk bedarf (*); das weder reich-(*) Wenn von zwey benachbarten Völkern eins dasandere nicht entbehren kann: so ist dies für ersteseine sehr drückende, und für letztes eine sehr gefahr-volle Lage. Eine kluge Nation wird in solchemFalle alles anwenden, die andere von ihrer Ab-hängigkeit bald zu befreyen. Der kleine, in der