101walten. Denn der Zeitpunkt einer Staatsgrün-dung ist gleich dem, worin sich ein Bataillon inReihe stellt, gerade derjenige, worin der Staatzum Widerstande am wenigsten fähig, zur Zer-störung am meisten geneigt ist. Im Getümmeleiner allgemeinen Verwirrung ist eher noch Wi-derstand möglich, als im Zeitpunkt einer kreißen-den Gährung, wo Niemand die Gefahr, sondernjeder nur die Behauptung seines Standortes imAuge hat. Da iſt der Ausbruch irgend einesKrieges, einer Theurung, oder eines Aufstandesschon genug, den Staat mitten in der Krise sei-ner Wiedergeburt umzuſtuͤrzen.Freylich sind manche Regierungen währendsolchen stürmischen Zeiten entstanden; aber ebendiese Regierungen waren zerstörend für denStaat. Gewöhnlich sind es Eingreifer in fremdeRechte, Nichtswürdige (2), welche solche Schrek-kenszeiten erregen, oder benutzen, um unter Be-günstigung der allgemeinen Bestürzung auf denTrümmern der Verheerung Gesetze aufzuführen,die der Freyheit tödtlich sind, und wogegen dasVolk im nüchternen Zuſtande ſich aufgelehnt ha-den würde. Daher bleibt die Wahl des Zeit-(2) „Denn wo Streit und Verwirrung herrscht, finden„die Taugenichtse volle Aerndte; Ruhe und Frieden„erfordern Kenntnisse, und Bildung der Sitten.“Tacitus Hist. IV. 1. — Id. Annal. XI. 17.
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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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