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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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100noch erreichen kann, sein Augenwerk heften muß.Kurz, es kann der örtlichen Eigenheiten unzäh-lich viele geben, die es erfordern, oder doch er-lauben, mehr oder weniger Boden einzunehmen,als auf den ersten Anblick noͤthig scheint. ZumBeyspiel: in gebirgigten Gegenden wird einegrößere Ausbreitung nicht so nachtheilig seyn, weilhier die Naturerzeugnisse (Holzwuchs und Vie-weide) weniger Arbeit erfordern, auch die Wei-ber der Erfahrung zufolge fruchtbarer sind, alsin Ebenen, und die großen, schief aufsteigendenBergrücken nur wenige, zum Pflanzenwachs-thum geeignete, Horizontalfläche enthalten. AnSeeküsten hingegen, selbst zwischen steilen Feisen,und dürren Sandwüsten, kann die Einschränkungdes Gebietes vortheilhaft seyn. Denn hier er-setzt der Fischfang größtentheils, was an Feld-produkten abgeht; die Menschen müssen näherbeysammen wohnen, um sich gegen Seeräuber-angriffe beschützen zu können; und es fehlt auchweniger an Gelegenheit, ihrer überhandnehmen-den Vermehrung durch Versendung in Pflanz-städte, oder auf sonstige Weise zuvorzukommen.Den bisher berührten Vorbedingungen, einVolk einzurichten, gesellt sich noch eine hinzu,welche selbst zwar keine der andern ersetzen kann,ohne welche aber die andern alle ohne Erfolg sind,nämlich; es muß Friede und Ueberfluß im Volk-