98x.Fortsetzung.Ein politischer Körper läßt sich auf zwiefachtWeise messen, nämlich: nach dem Umfange desGebietes, und nach der Menge des Volkes-Zwischen diesen beyden Maaßstäben befindet sichdas schickliche Verhältniß, die gebührende Größteines Staates zu bestimmen. Die Menschen ma-chen den Staat aus, und der Boden ernährt dieMenschen; so wie also dieser hinreichen mußjene zu ernähren, so müssen auch nicht mehr, undnicht weniger Menschen seyn, als der Bodesernähren kann. Dies ist das eigentliche Richtmaaß, nach welchem sich der möglichste Gradder Kraftvollendung einer gegebenen Volksmengbeurtheilen läßt. Ist der Boden zu groß, so istdie Behauptung des Besitzes mühsam, die Be-arbeitung mangelhaft, und in den ErzeugnissenUeberfluß; ein Anlaß zu VertheidigungskriegenIst der Boden nicht hinreichend, so befindet sichder Staat in Ansehung der ersten Lebensbedürftnisse der Willkühr der Angränzenden ausgesetztein Zunder zu Angriffskriegen. Jedes Volk-welches vermöge seiner Lage, keinen andern Aus-weg hat, als entweder Handel, oder Kriegführen, ist innerlich schwach; es hängt von An-gränzungen und Begegnissen ab, und hat nur
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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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98
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