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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
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94Dieser Wahrheit stehen die einleuchtendstenBeweise zur Seite. Fürs erſte iſt gewiß, daß dieöffentliche Verwaltung in weiten Entfernungenan Nachdruck verliert, so wie die Kraft einesHebels abnimmt, je weiter die Last vom Ruhe-punkte entfernt liegt. Auch wird die Verwal-tung um so drückender, je mehr sich die Abstu-fungen vervielfachen. Da ist keine Ortschaft soklein, die nicht ihre eigene Verwaltung hätte;welche vom Volke bezahlt wird; jeder Landes-strich hat wieder die seinige, welche vom Volkebezahlt wird; dann kommen die Verwaltungender Provinzen, die größeren Statthalterschaften,Vizeregentschaften, u. s. w. welche immer theu-rer, je höher es steigt, bezahlt werden müssen;alle auf Kosten des armen Volks; zuletzt kommtdie oberste Verwaltung, die vollends hinwegrafft,was übrig bleibt. So viele Verblutungen erschöpfennothwendig das Volk, welches statt alle dieseUnterordnungen hindurch besser regiert zu werden;sich weit schlimmer befindet, als wenn es nurunter einer Obrigkeit stünde. Treten nun garaußergewöhnliche Fälle ein, so fehlt es überallan Hülfsmitteln, und meistens ist der Staat schonam Abgrunde des Verderbens, wenn zu diesengeſchritten wird.Dies ist noch nicht Alles: Es fehlt der Re-gierung nicht nur an Schnelligkeit und Stärke,