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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
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93IX.Fortsetzung.So wie es eine Mittelgröße für die Gestalteines wohlgebildeten Menschen giebt, außer wel-cher die Natur in Rieſen⸗ oder Zwerggeburtenhinüberschweift: so giebt es auch, in Ansehungder besten Staatenverfassung, eine eigene Gränzedes Umfangs, inner welcher ein Staat einge-schlossen bleiben muß, damit er, um gut regiertzu werden, nicht zu groß, und um sich erhaltenzu können, nicht zu klein sey. Jeder Staat hat einengewissen Grad von Kraftvollendung, den er nichtüberschreiten sollte, und von welchem er sichoftmal entfernt, wenn er sich zu vergrößern sucht.Je weiter das gesellschaftliche Band sich ausdehnt,desto mehr erschlafft es; und ein kleiner Staatist nach Verhältniß allemal stärker, als ein großer.Menschheit lastet, uns verborgen bleibt, was imBuche der ewigen Ordnung nun weiter folgen mag.Komm, o Vergessung dann des Erduldeten,lösche die BilderJenes Jammers aus, den allgegenwärtig dasbleicheScheusal, das thierische, graus' ergoß, daswürfelnde, kalteScheusal, der Menschheit Schande, der Krieg.