95die Erfüllung der Gesetze zu handhaben, Erpreſ-sungen zu verhüten, Mißbräuche abzustellen, auf-rühreriſchen Bewegungen, die ſich in entferntenGegenden entſpinnen, zuvorzukommen; das Volkhat auch weniger Zuneigung gegen die hoͤhernObern, welche es niemals zu sehen bekommt,gegen sein Vaterland, das in seinen Augen einerweiten Welt gleicht, und gegen seine Mitbürger,die größtentheils einander fremde sind. Stehtes unter denselben Gesetzen, so passen diese aufso viele Provinzen nicht, die unter entgegengesetz-tem Himmelsstriche gelegen, in Sitten und Le-bensart verschieden, unmöglich einerley Regie-rungsart vertragen können. Sind aber die Ge-setze verschieden, so erzeugen sie Zwist und Ver-virrungen unter Landeseinwohnern, die unterderselben obern Verwaltung in stetem Verkehrnebeneinander leben, sich wechselseitig verheyra-then und vermischen, und also bey so vielerleydurchkreuzenden Gebräuchen in Ansehung ihrerErbfälle und Güter niemals recht sicher sind.Judem drängt der Sitz der obern Verwaltung eineMenge einander nicht kennender Menſchen aufinen Mittelpunkt, deren Talente vergraben,die Tugenden unbemerkt, die Laster unbeſtraftbleiben. Die Geschäfte überhäufen sich; dieNachthaber sehen nicht mehr mit eigenen Augen;Unterbediente regieren den Staat. Die Vor-
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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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