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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
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90Die Nationen reifen eben so, wie die Men-schen, einem gewissen Zeitigungspunkt entgegen,der abgewartet werden muß, ehe ihnen andereGesetze zu geben sind. Aber die Reife eines Vol-kes läßt sich nicht leicht immer erkennen; eiltman ihr zuvor, so ist alles verfehlt (w). Man-ches Volk ist unmittelbar nach seiner Entstehungdurch Gesetze schon bildsam; manches erst nachmehrern Jahrhunderten. Z. B. die Russenwerden nicht so bald eine wahre Bildung be-kommen, weil man zur Unzeit an ihnen gekün-sielt hat. Peter hatte nur ein nachahmendesGenie; er hatte jenen wahren, schöpferischenGeist nicht, der Alles aus Nichts hervorzubringenweiß. Vieles, was er that, war gut; aberdas meiste am unrechten Orte. Er sah die Ver-wilderung seines Volkes; aber er sah nicht, daß(w)So wie Aepfek und Trauben, im Treibhausevorzeitig gereift, der Seltenheit wegen zwar lieb-lich anzuschauen, aber unschmackhaft sind, undbalde darauf der hervorgetriebene Zeitling un-brauchbar dahin welkt: so ist auch das Wohlge-deiten öffentlicher Anstalten, besonders wenn sievon Wichtigkeit sind, an eine gewisse Zeitordnunggebunden, welche nicht übergangen werden darf,ohne die Bildung des Volkes auf immer imKeime zu erdrücken. Euphorm, sive Joann.Barclaii Satyric. P. 4. C. 13. p. 389. (edit.Amst. 1658.)