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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
Seite
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82Rom in seinem schönsten Zeitalter, sah alle Ab-scheulichkeiten der Tyranney seinem Innern ent-sprossen; es sah sich am Rande des Abgrundes:weil es die gesetzgebende, und höchste Gewaltdenselben Männern anvertraut hatte. Doch selbstdie Dezemvire maßten es sich nicht an, aus eigener Willkühr Gesetze zu erlassen.Nichts vonallem dem, was wir euch in Vorschlag bringen,sagten sie zum Volke, kann ohne eure Bewilli-gung als ein Gesetz gelten. Römische Burger!seyd selbst die Urheber der Gesetze, die euch be-glücken sollen.Ein Gesetzgeber hat also keine, darf wenig-stens keine gesetzgebende Gewalt besitzen. DasVolk selbst, wenn es auch wollte, kann sich die-ses unübertragbaren Rechtes nicht entäußern.Denn zufolge des Urvertrages ist es nur der all-gemeine Wille, der die Einzelnen verpflichtenkann, und man hat gar keine Vergewisserung:ob ein Privatwille mit dem allgemeinen überein-stimme, ehe jener durch die freywillige Bey-stimmung des Volkes gewürdigt worden. MeineLeser haben dies schon gehört; aber es schadetnicht, es zu wiederholen.lange Liebe für Vaterland und Freyheit in unsernHerzen nicht erlöschen, werden wir das Andenkendieses großen Mannes segnend verehren.