81von dem, was in eine schon bestehende Verfas-sung einschlägt. Es ist ein ganz eigenes, erha-benes Geschäft, das mit der gewöhnlichen Men-schenregierung nichts gemein hat. Denn so wieein Beherrſcher der Menſchen nicht über die Ge-setze herrschen darf: eben so wenig darf einer,der die Gesetze anordnet, sich mit Verordnungenüber Menschen abgeben. Sonst möchten seineGeſetze, nur gar zu leicht durch Leidenſchaft ent-stellt, Denkmale seiner Ungerechtigkeit werden;und er würde in Gefahr kommen, durch einsei-tige Beweggründe das Heilige seines Unterneh-mens zu entweihen.Als Lykurg seinem Vaterlande Gesetze gab,war es ſein erſtes, die koͤnigliche Würde nieder-zulegen. Die meisten Städte des alten Griechen-landes haben die Abfassung ihrer Gesetze aushei-mischen Weisen aufgetragen. Die neuern Repub-liken Italiens haben diesen Gebrauch einigemalenachgeahmt; auch die Republik Genf hat es ge-than, und sie hat sich wohl dabey befunden (*).(*) Die gewohnt sind, in Kalvin nur einen Gottes-gelehrten zu erblicken, kennen den Umfang seinesGeiſtes noch wenig. Die Abfaſſung der GenferGesetze, woran er großen Antheil hatte, machenihm eben so große Ehre, als sein kirchliches Lehr-gebäude. Was auch immer für Veränderungen imGottesdienste mit der Zeit vor sich gehn mögen: so
Druckschrift
Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
Seite
81
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten