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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
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77
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77die Menge wünschte das Gute zu ergreifen, abersie sieht es nicht. Alle, ohne Ausnahme, be-dürfen einer weisen Führung; die einen müssengeleitet werden, ihre Neigungen der Vernunftzu unterordnen; die andern müssen gelehrt wer-den, zu erkennen, was sie wollen (s). So wirdaus der Morgenröthe öffentlicher Aufklärung,Einheit im Erkenntnisse, und Willen über alleTheile des gesellschaftlichen Körpers sich verbrei-ten, und aus ihrer harmonischen Mitwirkungdie moͤglich höchste Gemeinkraft hervorgehen.Aber man sieht, daß es hierzu eines Gesetzgebersbedarf.VII.Der Geſetzgeber.Die besten, dem Bedürfnisse der Nationenentsprechendsten Grundsätze zur bürgerlichen Ver-einigung zu entwerfen, dazu gehörte ein(s)Denn bey allen Einrichtungen ist nie aus demGesichte zu verlieren, daß solche nur mit derCivilisirung der Nation, und ihrer Ueberzeu-gung von der Güte der dabey zumGrunde liegenden Absichten gedeihen kön-nen. K. Preuß. Verordn. vom 10. Jul.1798. Vergl. J. W. Hermanni über Menschen-und Bürgerrechte Seite 52 57. und Seite93 97.