77die Menge wünschte das Gute zu ergreifen, abersie sieht es nicht. Alle, ohne Ausnahme, be-dürfen einer weisen Führung; die einen müssengeleitet werden, ihre Neigungen der Vernunftzu unterordnen; die andern müssen gelehrt wer-den, zu erkennen, was sie wollen (s). So wirdaus der Morgenröthe öffentlicher Aufklärung,Einheit im Erkenntnisse, und Willen über alleTheile des gesellschaftlichen Körpers sich verbrei-ten, und aus ihrer harmonischen Mitwirkungdie moͤglich höchste Gemeinkraft hervorgehen.Aber man sieht, daß es hierzu eines Gesetzgebersbedarf.VII.Der Geſetzgeber.Die besten, dem Bedürfnisse der Nationenentsprechendsten Grundsätze zur bürgerlichen Ver-einigung zu entwerfen, dazu gehörte ein(s) „Denn bey allen Einrichtungen ist nie aus dem„Gesichte zu verlieren, daß solche nur mit der„Civilisirung der Nation, und ihrer Ueberzeu-„gung von der Güte der dabey zum„Grunde liegenden Absichten gedeihen kön-„nen.“ K. Preuß. Verordn. vom 10. Jul.1798. — Vergl. J. W. Hermanni über Menschen-und Bürgerrechte Seite 52 — 57. und Seite93 — 97.
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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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77
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