76Wird es mit gemeinsamer Uebereinstimmung,gleichsam durch höhere Eingebung, geschehen?Hat der politische Körper ein Organ, das jedes-mal dessen Willen verkündet? Wer wird ihm dienöthige Vorsicht einflößen, diesen in förmlicheBeschlüsse, und schon im Voraus abzufassen?Oder wie wird er ihn im Zeitpunkte, wo esNoth thut, an Tag legen? Wie wird eine blindeMenge, die zum öftern nicht weiß, was siewill, weil sie selten weiß, was ihr gut istwie wird sie aus ihrer Mitte ein so beschwer-liches, so weit umfassendes Unternehmen, alsein System der Gesetzgebung ist, zu Standebringen? Das Volk freylich, will aus eigenemAntriebe allzeit das Gute; aber es sieht es miteigenen Augen nicht immer. Der gemeine Willeist allzeit gerade; aber die Beurtheilung, die ihnleitet, liegt manchmal in Finsterniß. Es thutNoth, ihm die Gegenstände vorzustellen, wie siesind, zuweilen nur, wie sie jetzt eben erscheinenſollen; es thut Noth, ihm den guten Weg zuzeigen, den es sucht; es vor verführerischenEingebungen der Privatwillen zu schützen; esauf Zeit und Umstände aufmerksam zu machen,und die Anreizungen gegenwärtiger, genußvollerVortheile durch die Beſorgniß in der Ferne ver-borgener Uebel zu entkräften. Die Einzelnensehen das Gute vor sich, und ergreifen es nicht;
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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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76
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