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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
Seite
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wenn er selbst ein solcher würde. Statt durchdiesen Vertrag über sein eigenes Leben zu ver-fügen, hat er es dadurch nur zu sichern gesucht.tes, ihn mit dem Tode zu strafen, so wenig, alswenig dieser sich um das eigene Urtheil des Mörderseigentlich zu bekümmern braucht. Mich dünkt, viel-mehr hat ein jeder nicht bloß in seinen Tod,auf den Fall, wenn er ein Mörder würde sondernauch in den Tod des Mörders gewilligt, aufden Fall, wenn er vorsetzlich ermordet würde; unddadurch eben hat er alle Menschen, vorzüglich aberseine Mitbürger aufgefordert, den an ihm begange-nen Mord durch den Tod des Mörders zu ahnden.Eine Aufforderung, welche im Urvertrage enthalten,folglich von Allen wechselseitig angenommen wordenist, und eben so nothwendig in Erfüllung gehenmuß, als alle übrige zur Sicherheit der Rechtedarin enthaltene Bedingungen. Man könnte hier-gegen zwar einwenden: der Ermordete habe viel-leicht im letzten Hauche seines Lebens jene Auffode-rung wieder zurücknehmen, und verzeihend demMörder, ohne Nachgefühl von Rache, in's andereLeben übergehen wollen? Seine Mitbürger könnendies nicht wissen, aber gesetzt auch, daß sie eswüßten: so würde eben dieser Edelmuth des Er-schlagenen jene ursprünglich in der vollen Kraftseines Lebens geschehene Auffoderung nur nochdesto dringender machen, und sein Blut bey jedem,der fähig ist, sich an seine Stelle zu den-ken, nur noch desto lauter um Befriedigung der