63Vaterland fechten; aber dagegen braucht auchniemand mehr für sich selbst zu fechten. Ist alsonicht baarer Gewinn dabey: für etwas, wasihre Sicherheit ausmacht, einen Theil von Ge-fahren zu übernehmen, welche sie für sich selbstübernehmen müßten, sobald jene ihnen benommenwäre?v.Recht über Leben und Tod.Man wirft die Frage auf: wie die Einzelnen,die gar kein Recht haben, über ihr Leben zu ver-fügen, ein solches Recht an die höchste Gewaltabtreten können, ohne es doch selbst zu besitzen?Diese Frage scheint nicht leicht aufzulösen zu seyn,weil sie nicht wohl geſtellt iſt. Jeder Menſchhat das Recht, sein Leben zu wagen, um es zurhalten. Hat man jemals einen, der sich einerHöhe entstürzt, um einer Feuersgefahr zu ent-innen, des Selbstmordes beschuldigt? Oder ei-en, der in einem Sturm umkam, dessen Mög-ichkeit ihm beym Einschiffen nicht unbekanntvar?Der Staatsbürgervertrag hat die Erhaltunger Verbundenen zum Zwecke, wer den Zweckwill, bewilligt auch die Mittel, dieſen zu er-reichen, und letztere sind unvermeidlich mit einiger
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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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