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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
Seite
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53zu haben: so würde sich aus der größern Zahlder am wenigsten von einander abweichenden Stim-men unfehlbar der allgemeine Wille offenbaren,und die Berathschlagung allemal von gutem Er-folge seyn (m). Sobald sich aber Bewerbungen,Einverständnisse, und Privatverbindungen aufKosten des Ganzen hervorthun: so wird der Willeeiner jeden derselben ein allgemeiner in Ansehungihrer Glieder, und ein Privatwille in Ansehungdes Staates. Alsdann läßt sich nicht mehr sagen:es sind so viele Stimmende, als Köpfe; sondernes sind ihrer nur so viele, als Parteyen. DieZahl der kleinen Abweichungen nimmt also ab,und das Resultat wird minder allgemein. Wirdvollends eine dieser Parteyen die mächtigere, so,daß sie die andern alle überwiegt: so bleibt garkeine Zahl kleinerer Abweichungen, sondern nureine einzige Abweichung, als Resultat übrig.Alsdann ist kein allgemeiner Wille mehr, sondernder Wille, welcher die Oberhand behält, ist eineinzelner.Um alſo auf die möglichſt untrügliche Weiſeden Ausspruch des allgemeinen Volkswillens zuerhalten, kommt alles darauf an: daß es keineabgesonderte Genoßschaften im Staate gebe, und(m) Libera si dentur populo suffragia, quis tamPerditus, ut dubitet Senecam praeferre Neroni?Juven.