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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
Seite
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49Aerme, der dritte die Füße, und weiter nichtshätte. So wird von japanischen Marktschreyernerzählt; daß sie vor den Augen der Zuschauer einKind zerschneiden, ein Glied nach dem andern indie Lüfte werfen, und es falle wieder ein leben-diges ganzes Kind herunter. Jene Staatskünſt-ler treiben beynahe dasselbe Taschenspiel: sie zer-stücken den Staatskörper auf eine fast gaukel-hafte, des Marktes würdige Weise, und bringendie Stücke wieder in Verbindung, man weißnicht wie.Diese Verirrung kommt hauptsächlich daher,weil sie sich wenig um den richtigen Begriff derhöchsten Gewalt bekümmern, und was nur Aus-flüsse einer Grundkraft sind, für verschieden-artige Bestandtheile derselben ansehen. So hatman z. B. den Beschluß einer Kriegserklärung,oder einer Friedensstiftung, beyde als verschiedeneAeußerungsarten der höchsten Gewalt betrachtet,was sie im Grunde doch gar nicht sind. Dennkeiner dieser Beschlüsse ist für sich ein Gesetz; son-dern es sind nur Anwendungen des Gesetzes, oderbeſondere Verfügungen, welche den eintretendenFall eines Gesetzes bestimmen. Wir werden diesdeutlicher sehen, sobald wir mit dem Begriffe,den das Wort Geſetz bezeichnet, bekannter ge-worden.