37ich habe hierüber schon genug gesagt, und denphilosophischen Begriff des Wortes „Freyheit“zu entwickeln, ist hier der Ort nicht (i).IX.Vom Grundgebiete.Im Entstehungsmomente der bürgerlichen Ge-meinde, giebt jeder sich ganz in dem Zustande hin,worin er sich befindet; er giebt seine Person,und alle seine Kräfte, folglich auch was zu diesengehört, die Habe, welche er besitzet. Nicht, alswenn durch diesen Uebertrag das Besitzthum seineNatur umändere, und in den Händen des Staa-tes in Eigenthum verwandelt werde; sondern,so wie aus der Vereinigung der Kräfte der Ein-zelnen eine, in Ansehung dieser, unwiderstehliche,Totalkraft entsteht: so entsteht auch aus dem Ue-bertrage der Besitzungen der Einzelnen ein öffent-licher, in Ansehung dieser unumstößlicher und(1) Desto interessanter ist es, besonders für Freundeder kritischen Philosophie, daß R. ohne große künst-liche Vorkehrung, blos aus dem Standpuncte sei-nes gebildeten Verstandes, und seines einfach undrichtig fühlenden Herzens, gerade die Grundbegriffeder bürgerlichen sowohl, als moralischen Freyheit an-gedeutet hat, welche mit den Resultaten der scien-tifischen Untersuchung so genau zusammen treffen.
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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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