13kann, ist er berechtiget, ihn zu versagen; undweil der Stärkste immer Recht hat, so kommtes nur auf die Sorge an, der Stärkste zu werden.Was ist das aber für ein Recht, welches zu nichtswird, wenn die Gewalt vorüber ist? Wer durchGewalt zu gehorchen gezwungen wird, brauchtnicht aus Pflicht zu gehorchen; und wer nichtmehr zu gehorchen gezwungen wird, für denwäre nun keine Verpflichtung mehr. Man siehtalso, daß das Wörtchen Recht zur Stärke nichtshinzu thut; es ist hier ganz ohne Sinn.„Gehorchet den Gewalthabenden“ Soll diesheißen, gebet der Gewalt nach: so ist es ein gu-tes, aber ein überflüßiges Gebott; ich stehe da-für, daß Niemand es übertreten wird. „JedeGewalt kommt von Oben. Dies mag wohlseyn; jede Krankheit kommt auch von Oben; istes darum verboten, sich eines Arztes zu bedienen?Oder wenn ich in einem Gebüsche von Räubernüberfallen, meine Börse hergegeben, war ich da-zu — die Pistole in des Räubers Hand ist dochauch eine Gewalt — im Gewissen verpflichtet,selbst wenn es mir möglich gewesen wäre, dieBörse dem Räuber zu entziehen?Doch genug über so einfache Wahrheiten:daß die Stärke kein Recht gebe, und daß mannur einer rechtmäßigen Gewalt zu gehorchen
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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
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