Druckschrift 
Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
Seite
9
Einzelbild herunterladen
 

leiten (*). Es giebt eine richtigere Methode;aber keine, welche günstiger für Tyrannenwäre.Es ist also, der Lehre des Grotius gemäß,noch unentschieden: Ob das Menschengeschlechteinigen Hunderten, oder ob diese Hunderte demMenschengeschlechte angehören? Er scheint in sei-ner ganzen Schrift mehr für die erste Meynunggeſtimmt zu ſeyn. Die Meynung des Hobbesneigt sich auch dahin. Nach ihnen zu urtheilenist also das menschliche Geschlecht gleichsam inHeerden abgetheilt, deren jede einen Vorgesetztenhat, der sie hütet, um sie zu verschlingen.So wie ein Hirt höherer Natur ist, als seineHeerde; so sind auch die Hirten der Menschen,(*)Die gelehrten Untersuchungen über das öffentli-che Recht sind oftmals nichts, als nur eine Ge-schichte alter Mißbräuche; wer sich die Mühenimmt, sie gar zu ämsig zu studieren, versinstertsich den Kopf sehr zweckloser Weise." Traitémanusc. des intérêts de la France avec sesvoisins, par M. L. M. d'A. Dies war geradebey Grotius der Fall. Und es ist noch mehr beyjenen staatsklugen Männern der Fall, die, statt derPraxis, wohl gar noch mit Praktiken umge-hen, und dadurch jene bewußte Geschicklichkeit er-langen, für alle Sättel gerecht zu seyn. Zum ew.Fried. S. 80. und 81.