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Ueber den Staatsbürgervertrag oder Grundsätze des öffentlichen Rechtes
Entstehung
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VII
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ναAbschnitte gelten möchte, welche in Verglei-chung mit der gewöhnlichen Schreibart desVerfassers unläugbar etwas trocken und dürf-tig sind.Es ist Rousseau'n (schrieb da-her unlängst ein würdiger Gelehrter) inseinem Conträt social weniger, als inseinen übrigen Werken gelungen, die Voll-kommenheit zu erreichen. Indem Er sei-nem Geiste Zwang anthat, um ihn beyder Reihe abstracter Ideen, welche Er durch-zugehen hatte, ununterbrochen vestzuhalten,und ihm keinen Ausflug auf Gemähldeund Empfindungen, wozu Er so viel Hanghatte, zu erlauben; schwächte Er densel-ben, und machte, daß Er hinter demjenigenZiel zurück blieb, welches Er, vermögeseiner natürlichen Geisteskraft, hätte errei-chen können. Es liegt unſtreitig viel Wah-res und Feingedachtes in dieſer Bemerkung;indeß scheint mir doch gerade dadurch, daßRousseau der überströhmenden Fülle seinerEmpfindungen Einhalt zu thun, und das reg-same, oft schwärmerisch ungestüme Feuer sei-ner Vorstellungskraft zu mäßigen gewußthat, das Werk an Entschiedenheit, und im