Druckschrift 
Policey Ordnung Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten und Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/ Cleue und Berg ...
Entstehung
Seite
LXXVII
Einzelbild herunterladen
 

lxxviVnsere Ambtleuthe vnd Beuelchaber sollen sich bei den Ge-richtern vnd Herrngedingen / auch bei den Botten / Wierten / vndsonst auß den klagten vnd Wroegen mit fleiß erkundigen/ wasvberfarung / mutwill / gewaldt / schlegerey / oder andere vbelthat /sich in jrem beuelch zugetragen / dergleichen ob jchtwas wider vnse-re Hochheit / Ordnungen / Edicten vnd Gebott gehandelt / das sol-ches nit allein in das Bruchten buch geschrieben vnd gestrafft / son-der auch das vngebür abgestelt vnd gebessert werde/ also das nie-mandts vbersehen / oder gestattet werde / in mutwillen oder offent-licher ergernuß zuuerharren / dan anderen zuuergeweldigen / wider Recht zubeschweren / oder wider vnsere Ordnung vnd gebotzu handlen.Vnd sollen nit allein die Theter/ sonder auch alle so die laster/vbelthat vnd mutwillen / wissentlich auffenthalten / furderen vnddarzu helffen / der gebür gestrafft werden.OOBeschlußG iij