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Policey Ordnung Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten und Herrn/ Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich/ Cleue und Berg ...
Entstehung
Seite
LXXIIII
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krxiiijwurden / die sollen durch vnsere Ambtleuthe vnd Beuelchaber zuRecht verklagt/ vnd auch mit Recht erkant werden/ ob sie der thatschuldig/ vnd also bruchtig oder straflich sein/ oder nit.Wa aber wichtige sachen weren/ deren sich vnsere Ambtleuthvnd Beuelchaber fur sich selbst nit gnugsamb berichten kondten /solches möchten sie vns / oder in vnsere Cantzley schreiben / vmb be-scheidts darauff zugewartenNiemandt soll zur abtracht einicher Bruchten getrungen wer-den / der sich mit Recht begert zuuerthedigen / oder der sich nichtstraffbar erkendt / oder abtracht zuthun bewilligt het / Jedoch sollder jenig so in der erster jnstantz der sachen vnderliegen wurde/ vnddem daselbst die Bruchten aufferlegt / die zubezahlen / vnerwogendaruon appellirt / angehalten werden / Aber da er in zweiter jnstantz die sach gegen seinen widertheil gewunne/ soll jme alßdangen denselbigen sich der vorhin bezalter Bruchten oder abtrag wi-der zuerholen/ frei stehen/ auch darzu auß sein ansuchen verholffenwerden.Auch soll keiner vmb gunst oder Bewandtnuß willen ver-schönt / noch vmb vngunst / oder das er haabselig sei / hoher oderweither gestrafft oder gebrucht werden/ dan er verwurckt hat/ vndsich gebürt.So die Theter entweichen, vnd auff andern enden in vnsernFürstenthumben vnd Landen sich enthalten wurden/ sollen sie auffansuchen/ durch vnsere Ambtleuthe vnd Beuelchaber/ da sie be-funden / versichert vnd gehalten werden / abtracht zuthun / oder sichmit Recht zuuerthedigen / an dem orth da die that geschehen.Vnsere Ambtleuth vnd Beuelchaber sollen fleissige auffsichthaben / das keine mutwillige hendel / schlegerey / Bruchten / scheltwort / oder andere vberfarung / verdunckelt / noch heimblich com-poniert oder vertragen werden / sonder wan die Partheien einichervberfarung halben / durch vnsere Ambtleuth / Beuelchaber / Schef-fen Botten/ ire freundt oder andere vertragen/ das die Bruchtengleichwoll