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vinzen waren aber damals mehr von einander getrennt, als heuteräumlich weit geschiedene Länder, und selbst der eigenmäch-tigste Despot konnte sich in die Einzelnheiten localer und pro-vinzieller Verwaltung nicht einlassen.
Zudem standen den Königen noch die Reichsstände mässi-gend oder antreibend, in gewissem Sinne berathend und beauf-sichtigend zur Seite. Zwar wurden sie nicht häufig berufen, dadie Zeit ihrer Versammlungen nicht gesetzlich bestimmt war.Aber sie waren immerhin eine Vertretung der Nation und führtenoft eine scharfe Sprache. Wenn das Scepter in schwachenHänden ruhte, erwachte nicht nur der ehrgeizige Sinn des feu-dalen Hochadels, der den alten Traum von selbständiger Herr-schaft nicht so leicht vergessen konnte, auch die Reichsständekamen zu gar merkwürdigen Gedanken. Als diese sich im Jahre1576 zu Blois versammelten, stellte der dritte Stand Reform-anträge der kühnsten Art, die allerdings zunächst vom Hassgegen den zunächstberechtigten Thronerben, Heinrich von Na-varra, eingegeben waren. Sie bezweckten nichts Anderes, als dieHerstellung einer Art parlamentarischer Verfassung und dieSchwächung des Königthums. Der rechtsgelehrte Franz Hotmann,ein Hugenott, stellte in seinem vielgelesenen Buche „Franco-Gallia“ die Lehre auf, dass die Reichsstände über dem Königstünden, wie die Concilien über dem Papst. Ein anderer Huge-nott, Hubert Languet, ein Schüler Melanchthon’s, behauptete ineiner lateinischen Schrift über die Macht der Fürsten, dass einKönig von seinem Volke abgesetzt und bestraft werden könne.Da es aber keinen Gerichtshof gebe, der zwischen dem Volke unddem König entscheide, müsse der Königsmord, freilich nur unterbestimmten, gesetzlich zu regelnden Verhältnissen, zulässig sein! ')
’) Francois Hotmann 1524—1590. Zu Paris geboren, Professor der Juris-prudenz zu Strassburg, Bourges und endlich in Genf, wo auch sein „Franco-Gallia“ erschien. Languet (1518—1581) stammte aus Burgund, war Vertreterdes Kurfürsten von Sachsen in Frankreich, und entging dem Tode in der Bar-tholomäusnacht nur mit Mühe. Der Geschichtsschreiber de Thou lobt ihn wegenseines Charakters und seiner Einsicht. Seine oben erwähnte Schrift ist be-titelt: „Vindiciae contra tyrannos sive de principis in populum populique inZur Culturgeschichte Frankreichs. c