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Cabinets-Justiz.
nicht der Staatswissenschaft, sondern des FaustrechtS, ebenso wie in Beziehungauf den Staat, den Adel u. s. w., die wesentlichen Begriffe der juristischen und po-litischen Institute, wie sie bei allen civilistrten Nationen in ihren wirklichen Slaats-vereinen begründet wurden. Sie vermischt dieselben gänzlich mit generisch verschie-denen, scheinbar ähnlichen Verhältnissen oder mit den äußerlichen Veranlassungs-gründen oder Motiven derselben. Auch hier wird die ganze Geschichte freier undcivilistrter Völker und Staaten todtgeschlagen. Nur die Zeiten der faustrechtlichenAnarchie vor und außer und neben den wirklichen Staaten und ihre Trümmer gelten denSchwärmern für das Junkerlhum der Feudalzeit — wenn nicht Macchiavellisten für etwasnoch Schlimmeres — und höchstens etwa noch die despotischen Zustände astatischer Hordenoder Priestersürsten. Nur aus ihnen werden die Begriffe und Muster für unsere Instituteentlehnt. Wer könnte nun da ernstlich beweisen wollen, daß Civil- und Criminaljuris-diction im Kreise wahrer Rechts - und Staatsverhältnisse etwas ganz Anderes ist als jedeandere Hilfeleistung oder als eine Selbstrache eines Stärkeren, als väterliches Schutz - undErziehungsrecht. Wer möchte alle die unrichtigen, dunklen, halben Begriff« Nachweisenwollen und alle die Widersprüche, die auch hier wie bei fast allen Anhängern dieserTheorie auf der folgenden Seite wieder umstoßen, was die vorhergehende als Grundsteinebezeichnet« ? Aus dem Hilfsanruf der Schwächeren entstandene unparteiische Hilfs-leistung des Mächtigeren soll die Gerichtsbarkeit sein und ein wabres Recht und Rechts-verhältniß, und doch hat sie der Fürst wie der Gutsherr zur Selbstrache in eigenerSache und unbegränzt, und doch hat sie jeder Mächtigere, also auch gegen den Für-sten die durch'List oder Gewalt mächtigere Faction, „soweit sie können und wollen."In solcher Weise besitzen sie die mächtigen Parteihäupter, welche durch natürliche Ueber-macht ganz von selbst und nach der natürlichen Ordnung Gottes — freilich nicht nach denGesetzen des so sehr verworfenen künstlich-bürgerlichen Zustandes — legitimeRichterwerden und das Glücksgut souverainer Herrschaft und Regierung erwerben. Und solcheTheorieen stellen Diejenigen auf, solche rohe, despotische Horden- und Faust-rechtszustände empfehlen uns Diejenigen, welche die wahre, mit Freiheit und zumerhabensten Kunstwerk der Menschheit ausgebildete Staatsverfassung den Für-sten und den Bürgern vorzüglich deswegen als widerwärtig darstellen möchten, weil sie fürderen erworbene Privatbesitzthümer, für ihren ruhigen Genuß und ihre Sicherheit beschrän-kend und gefährdend seien! Und solche Theorie konnte im Wesentlichen, auch in Beziehungauf die Cabinets-Justiz, das bekannte Wochenblatt eines Staats zu der seinigen machenund laut anpreisen, dessen Fürsten so energisch ihre Erfahrungen von der Gefährlichkeit,von der absoluten Verwerflichkeit und Rechtswidrigkeit aller Cabinets-Justiz undauch die von der Schädlichkeit und Staatswidrigkeit der Patrimonial-Justiz aussprachen,dessen Regierung und Bürger so oft den vorzüglichsten Rechtstitel zum patriotischen Stolzdarin suchten, „daß sie in ganz vorzüglichem Maße jenes Palladium aller gesitteten Völker,eine völlig unabhängige Rechtspflege, heilig hielten und bewahrten." Dieses Palladium,mit seltener Einmürhigkeit bisher vertheidigt von allen germanischen Rechtslehrern, magnun diese angeblich legitime Theorie in den Staub ziehen und vernichten wollen !
Doch Verzeihung für diese Ausführung von allen Denen, welchen der verworreneParteikampf unserer Tage die gesunden, die wahrhaft natürlichen Begriffe über dieStaatsverhältnisse noch nicht verwirrt hat! Sie müssen sich freilich unbehaglich fühlen,wenn man auch nur auf Augenblicke sie in dieses Meer von Begriffslosigkeit und vonWidersprüchen, in diese Faustrechtsanarchie einführt. Zu bedeutend, um unberücksichtigtzu bleiben, ist aber leider die Zahl Derer, welche vorzüglich auch an ein angebliches sichvon selbst Machen von Recht und Staat verwirrte Vorstellungen knüpfen, ver-anlaßt bald durch Einseitigkeiten der liberalen Theorieen selbst, bald durch geschichtliche undnaturphilosophische Schulen, durch servile und aristokratische Parteien, bald durch un-deutsche Scheu gegen ein tieferes, gründlicheres Eingehen. Und unter Denen, die solcher-gestalt Verderbliches, namentlich auch in Beziehung auf die Justizverfassung, lehren undihren Fürsten anrathen, sind wenigstens Viele, die es ehrlich meinen, von denen man