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2 (1846) [Aus - Cal]
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Cabinets-Justiz.

vierundzwanzig Stunden ungleich gefährlichere und furchtbarere Werkzeuge der Tyranneisich schaffen, als alle hohe Sternkammern, Prevotal- und Napoleonische Special-Gerichte, ja als die lettre« <Ie cacbet (s. diesen Art.) es jemals waren. Solche Einrich-tung aber entzieht den zu hinterlistigem verfälschtem Werkzeug der Mächtigen und mächti-ger Leidenschaften herabgewürdigten, ihrer würdigeren Mitglieder und ihrer Unabhängig-keit beraubten, vielleicht mit unwürdigen, bestochenen, verachteten Ereaturen besetztenGerichten das Vertrauen und die öffentliche Achtung. Sie giebt den bessern Bürgern mehrwie irgend etwas Anderes das Gefühl eines gedrückten, gefährlichen, despotischen Au-slandes und schwächt also ihre Anhänglichkeit an die Verfassung und die Regierung. Dieseletztere, die durch die nun natürlich von allen Seiten allein noch lautwerdenden Schmei-chelreden getäuscht wird und welche vielleicht für den Augenblick Befreiung von manchenUnbequemlichkeiten gewonnen hat, wird nur zu spät entweder im Mangel patriotischerKraft und Begeisterung in der entscheidenden Stunde der Noth, oder in der öffentlichenDemoralisation und Erschlaffung die unheilvolle Wirkung erkennen. Alle die Verhül-lungen, wodurch gewissenlose Rathe oder Günstlinge die wirkliche Cabinets-Zustiz demFürsten und dem Volke zu verbergen suchen, durchschauen die heutigen Völker schnell ge-nug. Die verschleierte wie die unverschleierte Cabinets-Justiz sind gleich verhaßt ustd dieVölker wissen es, daß alle tyrannische Regierungen mit Verfälschung der Justiz begannen.Einzelne Beispiele ungerechter richterlicher Maßregeln, welche vielleicht bei unterdrückteröffentlicher Klage darüber der Regent selbst gar nicht in ihrer wahren Gestalt kennen kernt,machen auf alle würdigeren nachdenkenden Männer einen größeren Eindruck als manglaubt und bewirken vielleicht, wenn sie, bei endlich frei gewordener öffentlicher Stimmeund bei verstummter Schmeichelrede, allgemein bekannt werden, jedenfalls aber in dertreuen Geschichte einen Eindruck, welchen erfahrungslose, oberflächliche Menschen nichteinmal für möglich halten. Und ganz besonders gilt dieses sicher in Deutschland, wo beivieler pedantischer Unbehilflichkeit doch der tiefe Sinn für Gerechtigkeit und öffentlicheMoral, der Abscheu gegen Ungerechtigkeit und öffentliche Unmoral, Gott Lob! noch nichtzerstört sind und, zur rechten Stunde angesprochen, kräftig Hervorbrechen. So mögen dennalso die Bürger in Beziehung auf die verfassungsmäßige Begründung und Verbürgungvöllig unabhängiger Rechtspflege das Wort des ehrlichen Black st one (4,33) bedenken:Wahrlich, die Freiheit der Unterthanen besteht nicht in der Gnade des Souverains, son-dern vielmehr in der nothwendigen Beschränkung seiner Gewalt/' Von den Regierun-gen aber denkt wohl kaum eine einzige, auch wenn sie sonst die Wohlthal verfassungsmäßi-ger Beschränkung ihrer Macht zur Ausschließung verderblicher Höflings- und Beamten-Hercschaft, zur Sicherung ihres Fürstenhauses und zur Vermehrung der Kraft ihres Rei-ches nicht einsehen sollten, so unedel und so unweise, daß sie die Gewalt zur Verfälschungder richterlichen Gerechtigkeit wünschte. Auch ist es zu augenfällig, daß, wie Bossuet be-merkte, vor Allem durch Misbrauch und Verfälschung der Rechtspflege eine Regierung diemoralische, legitime Grundlage ihrer Achtung zerstört und zu List und Gewalt, wodurch sieselbst die Unterthanen beherrscht, auch diese gegen sich herausfordert. Unabhängige Justizist der Bürger letzte Verschanzung ihrer Sicherheit, die sie nur verzweifelnd verlassen- DieAchtung dieses Heiligthums hielt man bisher fast als identisch milder Ehre und Würdelegitimer Regierungen. So möge denn auch eine jede für sich und ihre Diener die stetshöchst gefährlichen Versuchungen zu solchen verderblichsten aller Gewaltmisbräuche zumVoraus gänzlich entfernen. Sie möge es thun durch kräftigere Verfassungseinrichtungenals jene allerdings sehr schönen Worte e.ines preußischen Monarchen, die in der Stunde derVersuchung und bei verderblichem Einfluß einer Hofpartei der Natur der Sache nach zu-weilen nur schöne Worte bleiben könnten.

VII. Die Vertheidiger der Cabinets-Justiz. Nach dem Bisherigenist wohl eine besondere Widerlegung derselben unnöthig, vorzüglich also, um auch bei die-sem wichtigen Gegenstände, so wie schon in der Lehre vom Adel (Bd. I. S. 249) dieganze Verkehrtheit und Seichtigkeit, die bodenlose Sophistik, die Rechts- und Geschichts-Verdrehung der aristokratisch-servilen und despotischen Hall er'sehen Schule zu veran-