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Bürgertugend.
in einer von wahrer Sittlichkeit sich lossagenden scheinbaren Bürgertugend unlerging,so wie der Ruin der modernen Monarchien, als die frühere sittliche oder wahre Ehrein eine höfische Scheinehre sich verlor, sie beweisen dieses zur Genüge.
Hieraus folgt nun, daß die Bürgertugend auf dieselbe Weise befördert wird wie dieTugend überhaupt, durch geistige und sittliche Entwicklung, Erziehung und Uebung;durch Aufklärung, Hervorbildung und Kräftigung der sittlichen Triebe und durch Unter-ordnung der selbstischen und unsittlichen unter die sittlichen. Nur bedarf natürlich dieBürgertugend, bei ihrer besonderen Gestalt und Richtung, auch eigenthümliche Aufklärung«-,Erziehungs- und Uebungsmittel gerade in Beziehung auf diese besondere Richtung. Und eSliegt vor Augen, daß diese besandere Bildung gerade durch diegutebürgerlicheEinrich-tung oder Verfassung, daß insbesondere die politische Aufklärung und Tugendübungdurch pol irische Preß fr eiheit und fr eie thäti ge Theilnahme der Bürg er ambürgerlichen Gemeinwesen, an seinen Pflichten und Rechten, nament-lich durch freie Associations-, Petitions- und Wahlrechte und durchallgemeine Wehrpflicht begründet werden muß. Ohne sie oder im Absolutismusund bei politischer Wahrheits- und Freiheitsunterdrückung ist Bürgertugend unmöglich.Ja auch die übrige Tugend der Bürger wird durch die sittliche Erkrankung in der Haupt-sache ebenfalls krank und faul. Die Vorherrschaft von Selbstsucht und Sinnlichkeit, Feig-heit und Feilheit der Mehrzahl der Bürger und vollends der Beamten war noch immer undüberall die verderblichste Folge des Despotismus. Blos für Unkundige verhüllen die Wahr-heitsunterdrückung und Lüge, öfter auch eine in die despotische Zeit hinüberreichende zeit-und lheilweise Fortdauer früherer Tugenden, oder auch die heitere Farbe sinnlicher Lebens-genüsse die stets und überall im Absolutismus wuchernde Entsittlichung, Selbstsucht,Bestechlichkeit und Feigheit. Davon können höchstens nur sehr kurze Uebergangszeiteneine Ausnahme machen.
Was aber ist das eigentlich» Wesen der Bürgertngend und ihr Verhältniß zu andernTugenden?
Tugend überhaupt ist die tüchtige, die erkräftigte, aufopfernde, beharrliche und muthigeUnterordnung der Triebe, und Bestrebungen für eine höhere Bestimmung, für die würdigeTheilnahme an einem höheren Ganzen, welchem man sich angehörig fühlt und unterordnet.
Nun giebt es eine allgemeine göttliche oder sittliche Weltordnung, welcher der Menschangehört und worauf sich seine allgemeinste, die sittlich religiöse Tugend gründet, welchedurch die religiöse und kirchliche Vereinigung für dieselbe als Frömmigkeit und kirchlicheTugend, und bezogen auf das menschliche Geschlecht oder die Menschheit als die allgemeinemenschliche oder auch die weltbürgerliche Tugend erscheint.
Nicht minder giebt es eine ganze Reihe besonderer geselliger Kreise und Verbindungen,die der Familie, Gemeinde, der Zunft, der geschlossenen Standesverbindung und endlichdie des Staates.
In allen diesen Kreisen kann nun zwar an sich die Bestrebung für das betreffendegemeinsame Ganze tugendhaft sein, sie kann aber auch durch Widerspruch mit wichtigerenund höheren Pflichten und durch selbstsüchtige Natur der Bestrebung wie durch eine nichtsittliche und selbstsüchtige Auffassung der Bestimmung des Vereins wirklich unsittlichwerden.
Hier ist es nun von höchster Wichtigkeit, die Natur und Aufgabe des bürgerlichenVereins oder des Staates und sein Verhältniß zu den übrigen Vereinen richtig aufzufassen.Der Staat (s. Art. StaatsLerfassung) ist nun aber der sittliche, freie, allein vollkom-men selbstständige, allumfassende und höchste — oder der souveraine Verein einerNation. Es ist der Verein, welcher alle Bestrebungen der Menschen umfaßt und nachden höchsten Ideen der ganzen menschlichen Bestimmung, wie sie eine bestimmte Nationauf ihrer Culturstufe zu erfassen vermag, leitet und zur Verwirklichung bringt und welcherzu dieser Verwirklichung unentbehrlich ist. Seine Aufgabe ist es: die wahre har-monisch und allseitig verwirklichte Sittlichkeit der Nation, aller ihrer Bürger und Vereinedarzustellen.
Die Aufgabe der guten Verfassung und der wahren Staatskunst ist es nun vor Allem,