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ziehen. Namentlich wurden auch manche Mitglieder der Abgeordnetenkammer, die sichals liberale Redner bemerkbar gemacht hatten, in solche Pcocesse verwickelt, wie der Pfäl-zer Schüler und eine Zeit lang selbst der sehr dynastisch gesinnte Frhr- von Closen.
Wir müssen zwar diese langst der Geschieh te angehörenden Thatsachen erwähne»,aber wir maßen uns kein Urtheil darüber an. Hier genüge es, der Erscheinungen zu gedenkenso wie sie eben äußerlich hervortraten. Die Regierung hegte unverkennbar die Ansicht, einunbedingtes Niederhalten des Liberalismus sei durchaus erforderlich. Das „monarchischePrincip" trat überall entschieden gebietend hervor. Ohne Vernehmung der Stande wurdeein bäuerisches Heer nach Griechenland gesendet, zu dessen König der baierische Prinz Ottoerklärt worden war; ohne solche Zustimmung wurden große Geldsummen aus Staats-mitteln dahin geliehen, deren vollen Betrag man wahrscheinlich nie wird zurück erlangenkönnen; ohne ständische Mitwirkung wurden große Prachtbauten ausgeführt und derenKosten nicht blos aus Mitteln der Civilliste, sondern auch aus jenen des Staats unmit-telbar bestritten; ebenso erfolgten Vertragsabschlüsse, wie z. B. wegen des Donau-Main-Eanalbaues, in denen der Staat die größten Verbindlichkeiten ohne ständische Genehmi-gung übernahm.
Es kann nur als eine natürliche Folge der einmal herrschend gewordenen Grundan-sicht betrachtet werden, daß die Beamten nicht mehr Staats-, sondern königlicheDiener genannt werden müssen, daß jede Anstellung oder Beförderung im Civil- oderMilitairdienste nicht mehr als ein Recht, .sondern als Gn aden sache behandelt und be-zeichnet wird; daß dabei der (den Angestellten im Falle der Pensionirung verfassungsmä-ßig verbleibende) Staatsgehalt in den Ernennungsdecreten ganz gering angesetzt, und dieGewährung eines weitern von der königlichen Gnade abhängig gemacht wird u. s. w.
Das nehmliche Princip, welches die Grundlage des politischen Handelns bildete,ward durchaus konsequent auch in den kirchlichen Dingen zur Anwendung gebracht.Hier wie dort wurden die Grundsätze des Fortschritts, ja selbst jene des Festhaltens an demin dieser Richtung bereits Erlangten, entschieden bekämpft und niedergedrückt. Dasgleiche Loos hatte zuvor schon den sogenannten Ind isferen tism us getroffen. Im Ka-tholicismus wurde die durch das Mönchthum repräsentirte Tendenz überall unter-stützt und befördert, im Protestantismus die rationalistische Richtung unterdrückt,und selbst im Judenthum keine Neologie geduldet. — Im Ganzen abertrat dasStreben immer mehr hervor, daß Baiern der erste orthodox katholische Staat inDeutschland sein wolle. Daher nicht nur die scharfe Unterdrückung des in der letzten Zeitentstandenen Deutsch-Katholicismus, sondern insbesondere auch die Klagen derProtestanten über Zurücksetzungen und selbst über Glaubens- und Gewissenszwang, wie be-sonders in den Beschwerden über die Kniebeugung der protestantischen Soldaten undLandwehrmänner vor dem Venerabile der Katholiken so vielfach hervorgehoben wurde.
Dabei waltete die Ansicht vor, daß die Regierung Alles selbst anordnen, Nichtsder freien Thätigkeit des Volkes überlassen müsse. Daher Verbote und Gebote nachallen Richtungen. Bekanntlich ist dies eine Erscheinung der Neuzeit, von der manim sonst vielgepriesenen Mittelalter keine Ahnung hatte, und welche von den Einen ebenso entschieden gemisbilligt als von den Andern für nothwendig erklärt wird. Wie mandies nun aber an sehen möge, so ist es Thatsache, daß sich die Anwendung jenes Grund-satzes in Baiern sehr weit ausdehnte, selbst bis zur Orthographie herab, so daß z. B. vonoben herab geboten ward, Bayern statt Baiern, Gendarmen statt Gensdarmen zuschreiben u. s. f. In ähnlicher Weise ward verboten, den neuen Flügel des MünchenerSchlosses Neubau zu nennen, er mußte Saal bau geheißen werden. Oft lag aberauch in den Worten ein tieferer Sinn, z. B.in denVerboten, Staatsbürg er, Staats-minister oder dergl. zu sagen, wogegen die Ausdrücke UntertHan en und königlicheMinister gebraucht werden müssen.
Was im klebrigen die Gestaltungen im Einzelnen betrifft, so verweisen wir auf dendavon handelnden letzten Paragraphen der gegenwärtigen Abhandlung (§ 10).
lll. Die alte Volksrepräsentation — die Landstände. — Kein an-deres deutsches Land besitzt über seine ältere Volksrepräsentation eine so reiche Literatur