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2 (1846) [Aus - Cal]
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Baden.

oder Landschaften. Itzstein motivirte sodann die Beschwerde über die Wahlrescripte,und eine strenge Wahlprüfung rügte und strafte durch Nichtigerklärung vieler Wahlendie einzelnen Wahlbeherrschungen oder Bestechungen. Die Kammer berieth, unterstütztdurch die gespannteste Teilnahme des Volks, welches auf jede Weise, l ost durch zwanzig-,dreißigstündige Reisen zu wichtigen öffentlichen Sitzungen und durch Feste und Ehrenge-schenke an einzelne Deputaten, seine Empfänglichkeit und seine Erkenntlichkeit für dasWirken seiner Abgeordneten aussprach. Der nächste bedeutende Erfolg aller dieser stetsstreng gesetzlichen Bestrebungen bestand, abgesehen von der Entwicklung des konstitutionel-len Geistes, darin, daß Herr v. Blittersdorf, der bei seinem Eintritt ins Ministeriumin seinen feurigen und stolzen Kammerreden wie in seinen Maßregeln der Opposition eingeringschätzendes g>>»s ego entgegenschleuderte, alle Lust verlor, mit ihr, von welcher erdrei Mitglieder als zu grob soll bezeichnet haben, weiter zu verkehren. Auch durch seineCollege» war er nicht zum Wiedererscheinen in der Kammer zu bewegen, und als bei demZusammentritt der neuen Kammer 1843 die neuen Wahlen ihm nicht günstiger werdenwollten, schied er aus dem Ministerium. Dasselbe that, nach Welcker's Ankündigungder Motion wegen der geheimen Wiener Conferenzbeschlüsse von 1834, auch der Mini-sterpräsident von Reizen stein, der dieselben unterzeichnet hatte. Diesem Staatsmanngestehen wir mit Vergnügen den feinsten ausgebildetsten Verstand, die gediegenste gelehrteBildung, große Uneigennützigkeit in Geldsachen und manche bedeutende Verdienste umdas Fürstenhaus und das Land zu. Leider aber müssen wir, in Beziehung auf dessen nunbeendigte staatsmännische Laufbahn, eben so wahrheitsgemäß hinzusetzen, daß er, welcher1831, ehe er Minister war, die Opposition durch den Schein des größten Liberalismustäuschte, jetzt unter dem Schein, als betheilige er sich nicht mehr an den ministeriellen Maß-regeln, durch Herrschsucht und Ränkesucht sich verleiten ließ, die Treue gegen die von ihmselbst einst zur Rettung des bedrohten Throns ins Leben gerufene konstitutionelle Ver-fassung der Reaktion zu opfern, daß er jede selbstständige freie Entwicklung und wahreFortschritte der konstitutionellen Gesetzgebung, öffentliche Gerichte und Preßfreiheit, haßte,daß er die liberaler gesinnten Minister Türk heim und Winter durch die plötzlichegeheime Ernennung des Hrn. v. Blittersdorf entfernte und lähmte und eben so auchden plötzlichen Sturz des Ministeriums Nebenius wie alle andern BlittersdorfischenReaktionen, die ja auch seine Mitunterzeichnung der geheimen Conferenzbeschlüsse zumvoraus legitimirte, geheim unterstützte, während er, der nie in der Kammer aufzutretenfür gut fand, alle weniger Weltkundigen durch jene scheinbare Nichtbetheiligung und diemilde Gesinnung eines alten Mannes zu täuschen wußte. Noch erfreulicher als jener inden kleinen konstitutionellen deutschen Staaten allerdings allzu seltene Erfolg einer redli-chen gewissenhaften Opposition, erfreulicher als die Entfernung von zwei, und wennman den Wiedereintritt von Nebenius an die Stelle des als Charakter fleckenreinenHrn. v. Rüdt mitrechnen will, von drei der politischen Freiheit und freien Entwicklungfeindseligen Ministern, warein anderer Erfolg. Dieser bestand darin, daß bei dem neuenZusammentritt der Kammer 1843 die Regierung den Wunsch eines freundlichen Einver-nehmens mit dem Volk deutlich aussprach und bethätigte. Von Urlaubsverweigerungwar jetzt eben so wenig als bei dem letzten Landtage eine Rede, und jede auffallende Wahl-beherrschung unterblieb. Zugleich aber wurden die von der Kammer so lange vergeblicherwarteten, auf dem letzten Landtag.bei Gelegenheit derWelckerschen Motion neu er-betenen Gesetzesentwürfe theils, so wie die über Trennung der Administration von derJustiz, über eine auf Anklaqeverfahren, Mündlichkeit und Oeffentlichkeit gebaute Straf-proceßgesetzgebung, über Einführung volksmäßigec Friedens- und Vergleichsgerichte,den Kammern vorgelegt, theils, so wie das Gesetz über Errichtung einer Landwehr, für dieallernächste Zukunft zugesagt. Das neue Strafgesetzbuch, die neue Strafproceßordnunghaben auch bereits die Sanktion erhalten. Eben so die Einführung des pensylvanischenSystems bei der Strafhaft, welches ich in der großen Milderung und sorgfältigen Durch-führung unseres Gesetzes, so wie dieses mein Bericht auszuführen suchte und wie es diebeinahe einstimmige Zustimmung in den beiden Kammern wohl um so mehr bestätigte,für eine wahre Wohlthat halte. Eben so ferner ein Gesetz über die bürgerlichen Folgen