58 Baden.
meiner Ueberzeugung von meiner beschworenen Pflicht allein den Landtag, kehrte nach Frei-burg zu meinem Lehramt, dasich kurz zuvor wieder erhalten hatte, zurück und erklärte diesesder Kammer mit dem Hinzufügen, daß ich sie deshalb nicht um Urlaub bitte, weil ich sieselbst für diesen kleinsten Beschluß völlig incompetent halte, und daß ich nur zurück-kehren würde in dem Moment, wo es sich wiederum um die Vervollständigung der Reprä-sentation handele. Dieser Moment kam, als endlich die I. Kammer der II. ihre Er-klärung abgab, daß sie der Beschwerde nicht beitrete. Im Lande hatte mein SchrittBilligung gefunden, die sich auch durch eine energische Adresse vieler der achtbarsten Bür-ger ausspcack, und ich kehrte nun zur Berathung über weitere Sckritte rücksichtlich derVervollständigung der Kammer in dieselbe zurück. Jetzt erhielt der Antrag, daß die Kam-mer auch nun noch für nicht constituirt sich erkläre, eine so starke Minorität, daß er nursiel, weil Mehrere erklärten, er sei nun verspätet. Doch vereinigten sich jetzt auch die hiernicht Beitretenden zu einer energischen Protestation gegen die ministerielle Verfassungsver-letzung mit der Erklärung, daß unser behauptetes Verfassungsrecht unerschüttert fortbe-stehe und durch Nichtvertheidigung von Seiten der l. Kammer nicht aufgehoben werdenkönne. Diese Protestation erhielt die Mehrheit, obgleich die meisten Ministeriellen jetztzurücktraten. Alle ihre Bemühungen, die Regierung selbst zu versöhnlichen Maßregeln,zum Schutz unseres Verfassungscechts zu bewegen, waren gescheitert an der hartnäckigenBehauptung des einmal ergriffenen Systems, welches vorzüglich Herr v. Blittersdorfmit der größten Herbheit gegen die als willenlose Diener von ihm behandelten Beamtendurchführte. So fügten sie sich denn. Jene starke, das Ministerium beleidigende Pro-testation der Kammer aber hatte das ihr nach der Vertagung nachgesendete verweisende Ea-binetsschreiben, dieses alsdann bei ihrem Wiederzusammentritt die von Jtzstein motivirteneue Protestation, und diese endlich glücklicherweise die alsbaldige Auslösung zur Folge-Diese Berufung an neue Volkswahlen und die jetzt von dem Ministerium Reizenstein-Blittersdorf erlassenen Wahlbeherrschungscescripte, welche nun die Oppositionsgliederschmähten und alle geistlichen und weltlichen, richterlichen wie administrativen, militaicischen,Schul-und Universitäts-, Ober - und Unterbeamten zu ministeriellen Wahlen aufbotenund ihre abweichenden Ueberzeugungen deutlich genug bedrohten, dieses Alles, verbunden mitden nachtheiligen Versetzungen der Obergerichtsräthe Sander und Peter, vielleicht auchmit meiner neuen Pensionirung, weckten den bisher allmälig eingeschlafenen Volksgeist,öffneten dem Volke vollends die Augen über den reactionairen Gang des Ministeriums undspornten die Energie der Liberalen. Der lebhafteste Wahlkampf gab ihnen den entschiede-nen Sieg. Trotz der äußersten Gegenanstrengung der Regierung und ihrer Beamtenwurden alle Oppositionsglieder und Votanten der Protestation wieder erwählt, mehrere,wie Jtzstein, Sander, Rindeschwender, Welcher, zwei und dreimal. Dazukamen viele neue liberale Abgeordnete, unter ihnen so ausgezeichnete wie Bassermann,Mathy, bald auch Hecker. Unmuthig erklärte die Regierung der im Frühjahr 1842cinberufenen neuen Kammer, auf diesem Landtag Nichts als das Budget vorlegen zu wol-len. Als unmittelbare Gegenerklärung, daß Kammer und Volk ihrerseits keineswegsglaubten, vollkommne, keiner weiteren gesetzlichen Verbesserung bedürftige Zustände zubesitzen, kündigte Welcker eine Motion an „auf Erleichterung der materiellen Lasten mitgleichzeitiger Beförderung der moralischen, geistigen und bürgerlichen Interessen desVolks" und forderte in ihrer Begründung, welche die Hauptgebrechen der ganzen Ver-waltung schilderte: 1) Landwehr statt des größern Theils des stehenden Heeres; 2)Verbesserung des Dieneredicts vorzüglich zur Verminderung des stehenden Heeres vonBeamten und Pensionisten, mit Vorlage eines Normaletats so wie mit Unabhängigkeitdes Richterstandes, wie sie zur Zeit des Reichs bestand; 3) die endliche Trennung der Ad-ministration von der Justiz; 4) eine auf Anklageverfahren, Oeffentlichkeit und Münd-lichkeit gebaute Strafproceßordnung mit Schwurgerichten; 5) Zurückgabe der unter demNamen Administrativjustiz vorkommenden Rechtsstreitigkeiten und der Entscheidung überdie Fälle ihrer Cvmpetenz an die Gerichte; 6) Minderung der stets sich vermehrendenverderblichen Processe, vorzüglich auch durch volksmäßige Friedens-und Vergleichsbehör-den ; 7) volksmäßige Landraths - oder Kreisrathseinrichtung für die einzelnen Provinzen