Baden.
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ganz ihre wohlthätige Wirksamkeit verfehlen. In Beziehung auf die materiellen Interes-sen nimmt die erste Stelle ein das auf einem außerordentlichen Landtag 1838 beinaheeinstimmig beschlossene Eisenbahngesetz, mit welchem der Minister Winter seine Lauf-bahn beschloß. Von den übrigen Gesetzen war das wichtigste das 1839 der Kammervorgelegte und mit der größten Sorgfalt und ausdauerndstem Fleißeberathene Strafgesetz-buch, welches endlich 1845 zur Sanction gelangte.
Das nun unter dem Ministerium Reizenstein-Blittersdorf mehr und mehr stei-gende Reactionssystem führte endlich zu einer wohlthätigen Krise. Auf dem Landtag 1841hatte die Regierung zum erstenMalenach dem früher(1820)einmal gemachten, aber alsbaldwieder zurückgenommenen Versuch, die Kammer durch Urlaubsverweigerungum ihre Selbst-ständigkeit zu bringen (s. Urlaub), dies praktisch durchgeführt. Sie versagte den beiden Ge-richtsmitgliedern Äschbach und Peter den Urlaub. Dieses siel um so mehr auf, da die Ur-laubsverweigerung nicht Administrativbeamte, sondern Richter traf und unter solchen Ne-benumstanden ausgeübt wurde, daß Niemand zweifelte, daß lediglich die Rücksicht aufdie li-beralen Grundsätze beider Ehrenmännerund die Absicht der Regierung, an ihnen für alle Be-amten ein Exempel zu statuiren und nunmehr die unglückselige Maßregel für immer prak-tisch zu machen, nicht aber Dienstrücksichten diesen Beschluß ins Leben gerufen hatten.Die staatsrechtliche und politische Frage über Urlaubsertheilung und Verweigerung für Abge-ordnete aus dem Beamtenstande behandelt der Artikel Urlaub. Hierher gehört nur derhistorische Gang dieses Streites, so weit er auf die Veränderung des Regierungssystemsund der Zustände des badischen Landes und der Kammer Einfluß hatte. Die Maßregelschien so verletzend und gefährlich für den badischen Rechtszustand, und es zeigten sich beieiniger schärferen Beobachtung des vorherrschenden ministeriellen Systems so gefährlichePlane für die Zukunft, die durch solche beliebige Urlaubsverweigerung und die absoluteNullität der Kammern vorbereitet werden mußten, daß auch die Ministeriellen sämmtlichmit der Opposition dagegen kämpften. Doch schien wenigstens dem Verfasser dieser Zeilen,wie er cs damals öffentlich und thatsächlich aussprechen mußte, die auch von derMehrheitderOpposition gebilligte Maßregel mehr der herabgekommenen Stimmung des Landes undder Schwäche der Opposition so wie dem freilich natürlichen, aber oftmals gefährlichenWunsche, durch Nachgiebigkeit einen Majoritätsbeschluß zu erzielen, als der wirklichenGröße der Verletzung und der Gefahr so wie den wichtigsten hier entscheidenden Rechts-grundsätzen zu entsprechen. Man beschloß nehmlich mit den Ministeriellen eine von derZustimmung der ersten Kammer abhängige Beschwerde über Verfassungsverletzung ein-zugeben und während der längeren Zeit ihrer Verhandlung in der ersten Kammer anderelandständische Geschäfte, Budgetverwilligungen u. s. w. vorzunehmen. Meine rechtlicheUeberzeugung sprach ich in der Kammer dahin aus, daß, da nach der einstimmigen Ueber-zeugung der Kammer die beiden Kammermitglieder Aschbach und Peter verfas-sungswidrig nicht zur Versammlung eingeladen seien, die Kammer auch bis zurvollständigen Einberufung der ganzen Collegiums der Volksrepräsentation außer ihrerBemühung für die vollständige Einberufung aller Mitglieder Nichts gültig beschließen undkeine Steuern, keine Steuern vollends für die nicht repräsentirten Districte, deren Ver-treter verfassungswidrig ausgeschlossen worden, bewilligen könne. Sodann 2) hielt iches für ein Aufgeben des wichtigsten Rechts der II. Kammer, welche über.ihre Constituirungallein zu entscheiden habe, daß man dieses Hauptrecht hier von dem Beschluß der l. Kam-mer abhängig machte. In politischer Hinsicht täuschte ich mich nicht über den schlechtenAusgang der Sache in der I. Kammer, fand auch keinen Trost in dem bloßen Hinausschie-ben der Schwierigkeit und glaubte, daß die Erklärung der Kammer, sie sei nicht constituirt,die Regierung ebenso wie 1820 zur Nachgiebigkeit bestimmen würde, während sie der Be-schwerden spotte; daß aber, falls sie den Bruch vorziehe, hier die Zeit und die Gelegenheitzu einem energischen Schritt und zum Bruch der Opposition mit der Regierung, das heißtzu einer Appellation ans Volk und seine neuen Wahlen, gekommen sei. Da ich nun indiesem Falle nicht wie in der oben vonRotteck erzählten Krise des Landtags 1831, beimeiner Motion über die Nationalrepräsenlation am Bundestage, so glücklich war, diezuerst abweichenden Ansichten meiner Freunde für mich zu gewinnen, so verließ ich nach