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2 (1846) [Aus - Cal]
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Baden.

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unserer Nation und sein Erwachen, auf die wesentlichste Unentbehrlichkeit politisch freierund volksvertretender Verfassung im ganzen Vaterlande; wir glaubten, daß dafür jederEinzelne, jede Provinz und jede Standekammer unermüdlich wirken und auf ihrem wennauch noch so geringen und schweren Posten ausharren müsse, daß so selbst die kleine badi-sche Opposition das heilige Licht und Lebensfeuer für die übrigen deutschen Staaten leben-dig erhalten und auch bei ihnen für dessen Entzündung wirken könne. Wir dachten auchan so vieles Schlimmere, was wir für unseres kleinen Landes Zustande fern halten, an somanches einzelne Gute, was wir für dasselbe wirken könnten, so daß Alles dieses unsererOpfer und Anstrengungen wohl Werth sei und uns über alle Miskennung und Gering-schätzung durch die öffentliche Unwahrheit und Unterdrückung hinwegheben müsse. Undder Erfolg hat wohl unsere Ansicht gerechtfertigt.

In solchem Streben nun suchte die badische Opposition gleichmäßig die deutschenNationalinteressen und die rechte öffentliche Meinung für sie, so wie die besonderen ba-dischen Landesbedürfnisse ins Auge zu fassen- Jedes ächte constitutionelle Wirken beiallen Motions-, Gesetz - und Petitionsberathungen und in allen Diskussionen mußte na-türlich vonselbst mittelbar oder unmittelbar beiden Hauptgesichtspunkten entsprechen. Dochschlossen sich an den Ersteren vorzugsweise an zuerst die beharrlichen Erneuerungen derForderungen des wesentlichsten aller Rech te für die Nation und die ein-zelnen Staaten, des Rechts auf Preßfreiheit, die stets neuen Forderungen dieses durchBundes- und Landesverfassungsrecht geheiligten Rechts und die stets neuen Beschwerdenüber die Verletzungen der Eensur. Hierzu dienten z. B. die Motionen von Welcker aufdem Landtag 1835, von Jtzstein auf dem Landtag 1837, von Rotteck auf dem Land-tag 1839, von Welcker aus dem Landtag 1840 u. 1841, von Sander auf dem Land-tag 1842, von Mat hp auf dem Landtag 1843. Es werden diese unermüdlichen For-derungen des heiligsten Rechts, in Baden und auf den meisten andern deutschen Landtagenund zwar wegen der Klarheit und Unentbehrlichkeit des Rechts gewöhnlich einstimmig auchvon den ministeriellen Mitgliedern erhoben, einst einen nicht unwichtigen Punkt in der deut-schen'Geschichte bilden. Gebe Gott, daß die Verweigerung sich nicht länger hinausziehe, nichtin ein zu folgenschweres Unrecht übergehe. DasgesammtedeutscheVaterlandhatten ebenfallsim Auge die Motionen gegen Uebergriffe und verletzende Maßregeln und für verfassungsmä-ßige Entwickelung des Bundes, so die Motion von Welcker 1840 fürendliche Aufhe-bung der Ausnahmsgesetze und für die volle Geltung und freie Entwicklung des in demBundes - und Landesgrundvertrag durch die öffentliche Treue verbürgten Rechtszustandes",und Desselben Motion 1841daß dieRegierung gebeten werde, aufjede mögliche Weisedahin zu wirken, daß alle Ausnahmsmaßregeln des Bundes aufgehoben würden, und daßdieser deutsche Nationalbund in aller Hinsicht auf seineder Bundesacte entsprechendenGrundlagen zurückgeführt und daß die Selbstständigkeit der deutschen Staaten und diedurch die Bundesacte verbürgten allgemeinen deutschen Nationalrechte überall und voll-ständig verwirklicht würden." Beide Motionsanträge wurden nach lebhaften Kämpfenmit großen Mehrheiten von der Kammer beschlossen. Mit Stimmeneinhelligkeit wurdenauch die von Jtzstein motivicten wiederholten Anträge auf eine Anwendung jenerGrundsätze durch Verwendungen zu Gunsten des verletzten hannoverischen Rechts-zustandesbeschlossen, eben so nicht minder der später von Hecker motivirte Antrag zuGunsten des bedrohten Schleswig-Holstein. So wurde in der That das 1831 gel-tend gemachte, aber damals noch so heftig bestrittene Recht deutscher Landstände, auch fürdas Gesammtvaterland die Stimme erheben zu dürfen, in praktischerGeltung erhalten. Auch viele andere deutsche Kammern schlossen sich in der hannöveci-schen und schleswig-holsteinischen Sache diesem Grundsätze an. Die besonderen Lan-desinteressen, so weit sie nicht die politische und staatsbürgerliche Freiheit berührten, na-mentlich auch die materiellen Interessen förderte auch in diesen schlimmen Zeiten von1835, 1842 die Regierung übereinstimmend mit den Kammern durch manche Gesetze.Die icharfe Controle und Kritik der Vecwaltungs- und Regierungsmaßregeln von Seitender Opposition vorzüglich bei Gelegenheit der Budgetsberathung und bei der Diskussionbrr Berichte der Eommissivn über Aufsuchung der provisorischen Gesetze konnten niemals