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2 (1846) [Aus - Cal]
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Baden.

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Vergleich weit mehr zu Gunsten des historischen Rechtes aus, als im Sinne des An-tragstellers gelegen war. Uebrigens waren die Berichterstattungen und Verhandlungenüber diesen zumal sür die materiellen Interessen hochwichtigen Gegenstand sehrbelehrend und inhaltreich. Der ArtikelZehenten" wird darüber ausführlicher sprechen.

Den Landtag von 1833 hat man ironisch denLandtag der Verwahrungen"genannt, weil in der Thal rücksichtlich der großen konstitutionellen Interessen nicht vielMehreres als Rechtsverwahrungen, die man ins Protokoll legte, zu Stande zubringen war. Doch sind diese Verwahrungen, wiewohl einstweilen factisch unwirksam,sicherlich von Rechtswirkung und zwar von bleibender Rechtswirkung, d. h. siehalten die rechtliche Gültigkeit aller verletzten oder verkümmerten Verfassungsartikelund der darauf gegründeten Ansprüche fest, und man wird früher oder später darauf zucück-kommen. Außerdem waren sie nothwendig zur Ehrenrettung der badischen Kammer.

War der Landtag von 1833, verglichen mit jenem von 1831, als bedeutend herab-gestimmt erschienen, so zeigte sich dieselbe Erscheinung und in verstärktem Maße auch beijenem von 1835 (eröffnet am 30. März), welcher jedoch, während diese Zeilen geschriebenwerden (Julius), noch nicht zu Ende ist. Der allgemeine Gang der deutschen Dinge, di«tagtäglich gesteigerte Strenge der Censur, die geheimnißvollen Ministerconserenzen in Wien,die von Zeit zu Zeit von Frankfurt ergehenden neuen Beschlüsse des Bundestags, das fort-schreitende Versinken der der edlern Geistesnahrung beraubten Menge in Gleichgültigkeitgegen öffentliche Angelegenheiten und in engherziges Verfolgen blos materieller egoisti-scher Interessen, endlich das tagtägliche Ueberlaufen ehevoriger liberaler Großsprecherzur Fahne der Reaction Alles dies wirkte niederschlagend auf die freiheitliebenden Ge-mächer. Ein beinahe völliges Aufgeben der Gegenwart, ein blos noch auf die fernere Zu-kunft gerichtetes Hoffen ward die weitaus vorherrschende Stimmung. Daher schlichsich auch in Betreff der landständischen Wahlen eine um sich greifende Gleichgültig-keit oder Lauheit ein, oder eine Richtung der Wähler mehr auf den Vortheil des Bezirksals auf das allgemeine Interesse der Verfassung und der Freiheit. Man zählte 1835 inder II. badischen Kammer nicht weniger als 31 active Staatsdiener (die ganze Kammerbesteht aus 63 Mitgliedern), welche nach der Natur der Dinge in den Fragen, die von denMinistern als Lebensfragen für die Regierung erklärt werden, um so weniger unbe-fangen stimmen können, als ihnen die Pflicht der Anhänglichkeit an die Regierung sogarschon unumwunden (namentlich in der Verhandlung über die Urlaubsfrage) einge-schärft, ja beim Landtage 1835 ihnen der Urlaub selbst nur precair oder zeitlich,d. h. sür den Fall ihrer von der Regierung zu ermessenden Unentbehrlichkeit sür den Dienstjeden Augenblick widerruflich ertheilt ward. Fern sei von uns jede Verdächtigung desCharakters dieser ehrenwerthen (und wegen ihrer nähern Geschäftskenntniß auch wirklich nur nicht in so großer Zahl der Kammer noth wendigen) Classe von Volksver-tretern. Wir haben nur die allgemeinen psychologischen Gesetze im Auge. DieStaatsdienerstimmen sollen nicht das entschiedene Uebergewicht haben in der Kam-mer der Volksvertreter.

Wir wollen übrigens nicht die Entscheidung der Zollfrage, als welche nehmlicheiner Beleuchtung von gar vielen Seiten empfänglich und bedürftig ist, als Kraft-oder Wärmemesser des Geistes der badischen Volkskammer von 1835 aufstellen (in der l.Kammer ward der Anschluß einstimmig genehmigt), und überhaupt nicht was ge-schah oder gethan ward an diesem gegenwärtigen Landtag, sondern vielmehr jenes,was nicht geschah. Seit dem Landtage von 1833 waren doch so viel weitere Schlägeaus das constitutionelle System und auf die Garantieen der Freiheit gefallen, daß die Kam-mer, welche nach der Mehrheit ihres Personalbestandes noch dieselbe war, die 1831 durchdie kräftige Abwehr aller Verfassungsgefährdungen sich die Achtung der Nation erworben,berufen schien, ein kräftiges Widerstreben auch gegen die neuesten Reactionsmaßreqeln zuäußern. Es wurde auch wirklich von einem Mitglieds eine dahin sich richtende Motionerhoben, und von einem andern insbesondere die Sache der Preßfreiheit in neue Anregung ge-bracht. Allein vbschon die zuerst bemerkte Moiion nach einstimmigem Beschluß der Kam-mer in die Abtheilungen zur Berathung verwiesen, und der Verfolgung der zweiten (bis

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