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2 (1846) [Aus - Cal]
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Bade».

sich begreifen, wie aufregend für die Reizbaren, wie niederschlagend für die Schwächer»unter den Liberalen, und wie ermuthigend für die Mannerder Reaction dies Alles wirkenmußte. Der Volksgeist hatte vergebens in rechtsverwahrenden Adressen und Protestatio-nen sich auszusprechen versucht. Man verbot, verhinderte, unterdrückte dieselben auf alleWeise. Noch blieb die Hoffnung auf den künftigen Landtag übrig.

Derselbe wurde eröffnet am 18. Mai 1833. Verfassungsgemäß hatte für das durchdas Loos zum Austritt bestimmte Viertheil der Deputirten eine neue Wahl stattgefunden,welche jedoch größtentheils wieder auf die nehmlichen Personen siel. Vor der Einberufungoder gleichzeitig mit derselben hatten sämmtliche Deputirte, welche zugleich Staatsdienerwaren, besondere Urlaubsertheilungen (meist ohne ihr Ansuchen) erhalten, begleitet vonder selbst mit Drohungen verbundenen Aufforderung, sich bei ihrer Wirksamkeitin der Kammer stets auch ihrer Staatsdienerpflicht gegenwärtig zu halten; und denmeisten bürgerlichen Deputirten waren freundliche Handschreiben eines Ministers zu-gegangen, worin sie vor den Verführungsversuchen der Oppositionsmänner gewarnt undzum Vertrauen in die gute Absicht und Weisheit der Regierung ermahnt wurden. Beider-leiwiewohl inconstitutionelle Zuschriften verfehlten ihres Zweckes nicht völlig; docherklärte sich die große Mehrheit der Kammer entschieden und durch förmliche Beschlüssegegen das von der Regierung angesprochcne, schon 1820 versuchsweise ausgeübte, doch andem Widerstande beider Kammern gescheiterte, in der badischen Verfassung durchaus un-begründete Recht der Urlaubsertheilung, sowie gegen jede Beschränkung der Stimm-undRedefreiheit der Abgeordneten, die zugleich Staatsdiener sind.

Die Eröffnungsthr onrede hatte in allgemeinen Ausdrücken die Versicherung derUnverletztheit der Verfassung ausgesprochen; die Kammer jedoch, solche ungefähr dahinlautende Versicherung: es sei durch die Bundcsbeschlüsse und was in Gemäßheit derselbenvon Seite der Regierung geschehen, die Verfassung nicht verletzt worden, für keinevöllig beruhigende Erklärung achtend, fügte in ihrer Dankadresse den Ausdrücken desehrerbietigsten Vertrauens gleichwohl eine noch etwas bestimmter lautende Rechtsverwah-rung zumal in Bezug auf das durch eine bloße Ordonnanz zurückgenommene Preß-'gesetz bei, nicht ohne schweren Kampf mit den Ministern, als welchen jede Rechts-verwahrung, die in einer an den Fürsten persönlich gerichteten Adresse stehe, für eineAeußerung des Mistrauens, jedes auch geringste Mistrauen aber für eine Beleidi-gung erklärten.

Hierdurch fand sich der Abgeordnete v. Rotteck bewogen, das, was auf dem Wegeder Dankadresse nicht zu erzielen war, auf jenem einer Motionzu erstreben. DieseMotion,die Ernennung einer Commission begehrend, welche damit beauftragt werde,den Zustand des Vaterlandes in Erwägung zu ziehen und hiernach diegeeigneten, auf solche Erwägung gebauten Anträge der Kammer vorzulegen," wurde zwarvon vielen Mitgliedern lebhaft unterstützt, doch auf den Antrag des Abg. Merk mit Beziehung auf die bereits wiederholt erhaltenen fürstlichen Verheißungen, daßdie Verfassung nicht verletzt werden solle, durch die motivirte Tagesordnung be-seitigt, d. h. durch eine ins Protokoll niedergelegte wiederholte Verwahrung gegen jede fürdie Verfassung etwa verletzende Interpretation der Bundesbefchlüsse erledigt. Gleichwohlhatte die Motionsbegcündung, da sie eine lange Reihe von Beschwerden gegen die Ministerund die Aufzählung der seit dem Landtage von 1831 über die Verfassung und den gesamm-ten Rechtszustand ergangenen Verkümmerungen enthielt, die Minister beleidigt. Eineigenes Rescript that solche Empfindlichkeit in der nächsten Sitzung der Kammer kund, undes wurde der früher beschlossene gesonderte Druck der Motion verboten, jedoch un-beschadet des nach der Reihenfolge der Verhandlungen zu geschehenden Abdrucks in denProtokollen.

Wenn man dergestalt die allgemeinen Verfassungsinteressen ohne weitläufige Be-rathung durch eine summarische Rechtsverwahrung hinreichend gesichert zu haben ver-meinte, so ward dagegen die Sache der Preßfreiheit insbesondere der Gegenstand sehrumständlicher und langwieriger Erörterungen, doch leider nur einer in geheimen Sitzun-gen gepflogenen. Die Regierung hatte nehmlich über diese Preßsache, d. h. über die aufStaats-Lerik««. II. 4