Baden.
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auch .die neue Wahl und die Einberufung der neuen Stande zu verschieben. Denn nachder Verfassung hatte die Letzte noch während des Jahres 1824 geschehen sollen und jetztfand sie erst auf den 21. Febr. 1825 statt. Aber den Wahlen voran gingen Reisen hoch-gestellter Staatsmänner ins Land hinauf und hinab, um durch mündliche Weisungen andie Amtleute und sonstige Regierungsdiener dem Hofe wohlgefällige Wahlen vorzuberei-ten. Ofsicielle und Pcivatcorrespondenzen vervollständigten dis Instruction. Und es trateine Wahlbeherrschung ein, so unverhüllt und diktatorisch, daß dagegen aller Eifer der Frei-heitsfreunde durchaus'Nichts vermochte und das getäuschte und eingeschüchterte Volk nachund nach in allen Wahlbezirken (mit Ausnahme von nur 2 oder 3) die Namen der vonder Regierung .bezeickneten Candidaten aus den Urnen emporsteigen sah und dergestaltdie schon vor dem Ausschreiben der Wahlmännerwahl von Karlsruhe aus über daSLand verbreitete Liste der designirten künftigen Deputirten fast ohne Ausnahmeverwirklicht ward. So entstand die Volkskammer von 1825.
Derselben legte die Regierung zuvörderst ein die Verfassung abänderndes Ge-setz vor. Anstatt der bisherigen von 2 zu 2 Jahren eintretenden tcheilw eisen Erneuerungder Kammer sollte jeweils alle 6 Jahre eine Totalerneuerung stattfinden und der Land-tag, anstatt, wie die Verfassung besagte, alle zwei Jahre, in Zukunft alle 3 Jahre ver-sammelt werden. Der Bericht über diesen Gesetzvorschlag wurde von dem Hofcath Roß-hirt von Heidelberg erstattet; der Geheimerath Zachariä (diesmal Mitglied der zwei-ten Kammer) und einige andere Deputirte hielten wohlgesetzte Reden dafür; drei Mit-glieder (Düttling er, Förenbach und Grimm) sprachen dagegen, und das Ergeb-niß war, daß, mit Ausnahme der letztgenannten drei Opponenten, die ganze Kammereinstimmig dem Vorschlag applaudirte. Derselbe ging natürlich auch in der ersten Kam-mer durch ; und so hatte das Volk sein wohlerworbenes Gut, zwei höchst wichtige Ver-fassungsartikel, verloren; und die Bedeutungslosigkeit aller übrigen Artikel war einst-weilen durch den Geist der neu geschaffenen Kammer gesichert. In dieser traurigen Zeitliefen selbst aus mehrern Theilen des Landes Adressen an den Großherzog ein, unterzeichnet(auf die Aufforderung dienstbeflissener Amtleute) von bethörten Ortsvorständen., worin umvöllige Abschaffung der Verfassung oder wenigstens um Suspension ihrer Wirksamkeit fürdie Lebensdauer des wirklich regierenden Fürsten gebeten ward; und wenn man gleich derBitte zu entsprechen nicht für gut fand, so wurde doch der Gesinnung, welcher sie entflossen,von oben herab Lob gespendet! —>
Von den Verhandlungen der Kammern in den Jahren 1825 und 1828 zu reden isthiernach fast überflüssig. Sie genehmigten eben, was die Regierung ihnen vorschlug, jaes schien ihnen fast leid zu thun, daß die Regierung nicht ein Mehreres verlangte, und diesekam fast in Verlegenheit durch das Verschwinden jeder auch nur des Rennens werthen Op-position. Indessen wurden doch einige der von den Kammern von 1822 bearbeiteten Ge-setzentwürfe (insbesondere das Conscriptionsgesetz, sodann jene wegen Abschaffungeiniger alten Abgaben und Uebernahme einer Anzahl von Bezirksschulden auf dieStaatscasse — nicht aber das Gemeindegesetz) dem neuen Landtage zur Genehmigungvorgelegt, auch im Jahr 1828 ein die Abschaffung der körperlichen Züchtigungen und dieEinführung des Fallbeils an der Stelle des Schwertes bei Todesstrafen aussprechendes voc-gelegt, welches jedoch wegen des Widerspruchs der ersten Kammer gegen das „an dieRevolution erinnernde" Fallbeil nicht-zu Stande kam.
Der Landtag von 1828 Hatteam 28.Februar begonnen; er wurde schon am 14.Maigeschlossen durch eine freundliche Thronrede, worin selbst der fürstliche Wunsch aus-gedrückt ward, daß bei der für den nächsten Landtag nöthigen neuen Wahl die nehmlichenDeputirten (die man nehmlich „kenne und schätze") abermals gewählt werden möchten.
Bei der ersten Sländeversammlung (des Jahres 1819) war in dem von der Re-gierung vorgelegten Budget die Summe der laufenden Einnahmen zu 9,185,288 Fl. an-geseht worden. Nach der Vertagung der Kammern erhöhte sich (wegen der inzwischen ein-geführten Classensteuer und einiger andern decretirten Mehreinnahmen) diese Summeaus 9,469,000 Fl. In der auf Bauschsummen abgeschlossenen Uebeceinkunftvon 1820wurden sowohl die Einnahmen als die Ausgaben aus jährliche 9,220,000 Fl. (in runder