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2 (1846) [Aus - Cal]
Entstehung
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Baden.

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nur fragmentarisches) Gesetz über die Ministerverantwortlichkeit, dann übereinanderes, die Aufhebung der Vermögensconfiscat ionen ausspcechendes u-m. a.haben beinebens einen wissenschaftlichen Werth und können so wie auch die Ver-handlungen vom Jahr 1822 als interessante Materialien für die Rechts - wie für dieGesetzgebungswissenschaft gelten. Zu solcher Bereicherung trug zumal bei der von derUniversität Heidelberg an die Stelle ihres zuerst gesandten Deputicten, Geh.Hosr. Thibaut(welcher 1820seine Entlassung nahm), abgeocdneteGeheimerath Zachariä, dessen eigeneVorträge sowohl als die durch seine scharfsinnigen, oft auch spitzfindigen Einsprachen ver-anlaßten Gegenreden mehrerer anderer Mitglieder den Protokollen der ersten Kammer vonden genannten Jahren ein bleibenderes Interesse gewähren, als sonst bei dergleichen Pro-tokollen zu finden ist.

Auch in der zweiten Kammer nahmen nachdem der erste Vergleich geschlossenwar die Verhandlungen einen fortwährend freundlichen Gang. Man vermied beider-seits'soviel thunlich jede unangenehme Berührung, gewährte gegenseitig und gelangte der-gestalt zu einem friedlichen Schluß des Landtags. Alle oben bemerkten Gesetzvorschläge,sodann auch die der Bitte der zweiten Kammer gewährte Herabsetzung der Militär-Capi-tulationszeit von 8 auf 6 Jahre, u. m. a. Dankenswerthe schienen die Volksvertreter zur ent-sprechenden Willfährigkeit aufzufordern. Man enthielt sich daher auch der vom Hofgescheuten umständlichen Verhandlungen über das Budget und verglich sich auf einenvon dem Regierungsanschlag in Bausch und Bogen zu machenden Abzug von ungefähr^ Million, wofür dann die Regierung einige kleinere Steuern nachließ und nebenbei denWünschen der Kammer wegen Dotationsvermehrung für die Hochschule Freyburg und we-gen Besserstellung der Schullehrer willfahrte. Der Schluß des Landtages fand am 5. Sep-tember statt. Es ist nicht unwahrscheinlich, daßdiespanischen undneapolita NischenEreignisse desselben Jahres einen der Volkssache günstigen Einfluß auf die damals von derRegierung genommene Richtung geäußert; so wie später die französische Intervention von1823 Und der darauf gefolgte völlige-Triumph der Reactionspartei in Frankreich eine ganzveränderte Richtung hervorbrachten.

Der zweite Landtag (jener von 1820 war nehmlich blos eine Fortsetzung des von1819 gewesen) fand im Jahr 1822 statt. Ec wurde eröffnet am Ende des März unddauerte (ungerechnet eine dreimonatliche Unterbrechung) sieben volle Monate, nehmlich bisAnfang Februars 1823. Man hatte Vieles von demselben erwartet; aber die Erwar-tung schlug fehl ohne Schuld der Landstände, namentlich ohne Schuld der zweitenKammer, sondern blos durch die Empfindlichkeit der Regierung über eine sehr mäßigeHerabsetzung der den Militär etat betreffenden Bndgetsposition. Es hatte nehm-lich die Regierung für diesen Etat ursprünglich die Summe von 1,648,000 Fl. gefordert,die Kammer aber nur 1,500,000 Fl. bewilligen zu dürfen geglaubt. Die Regierung, nachlängerer Verhandlung der Sache, beschränkte endlich ihre Forderung auf 1,550,000 Fl.,doch mit dem Vorbehalt, daß für den Fall der Unzulänglichkeit dieser Summe ihr noch einweiterer Credit von 50,000 Fl. eröffnet werde. Die Kammer verwarf einmüthig diesenVorschlag, worauf der Großherzog ein in kategorischen Ausdrücken abgefaßtes Rescript andie Kammer erließ, welches mit Beziehung auf seine Pflicht als Bundesfürst die Bewilli-gung von jährlichen 1,600,000 Fl. als unerläßliche Bedingniß einer Vereinbarung erklärte.Die Kammer, erkennend, daß jetzt nicht mehr blos eine Summe, sondern einPrincip inSprache sei und zwar ein Lebensp rin ci p (das Steuerbewilligungsrecht und die Selbst-ständigkeit der Volksrepräsentation), pflog darüber eine ernste und feierliche Berathung,worin der Deputirte v. Liebenstein (aufdiesem Landtag mehr und mehr die ministerielleRichtung verfolgend und selbst bei mehreren Gesetzentwürfen als Regierungscommissairauftretend) alle Kraft seiner Beredsamkeit aufbot, um die Kammer zur Nachgiebigkeit zubewegen, wogegen der erst in diesem Jahr eingetretens Deputirte v. Jtzstein (nunmehr anLiebenstein's Stelle Führer der Opposition) im Verein mit andern standhaften Volksver-tretern die Ehrenpflicht der Beharrlichkeit und dabei die Dringlichkeit der Ersparung der-selben ans Herz legte- Nach langem Kampfe und mehrseitigem Abfalle erklärten sich end-lich 30 Stimmen für, 29 gegen das Beharren beim früher» Beschluß, worauf