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Baden.
welcher das Publicum mit großer Spannung entgegensah, erfolgte jedoch nicht, weil einRegierungsrescript dieselbe förmlich untersagte und gleich daraufdieVertagungder Kammern ausgesprochen ward.
Es war nehmlich auch die Stimmung der Regierung gegen die Volkskammer all-malig unfreundlicher geworden, theils wegen der den ministeriellen, natürlich sehr ge-mäßigten Verbesserungs- und Fortschrittsplanen besorglich voranschreitendenAnträge der Volksvertreter, theils aber und zwar vorzüglich wegen der über das Budgetentstandenen Zerwürfnisse. Die Volksvertreter hielten Sparsamkeit für ihre Pflicht, wäh-rend die Regierung aus unverringertem bisherigen Staatsaufwand bestand und zum Theildenselben noch steigerte. Am meisten Verdruß aber erregte die Verhandlung über die fürdie Mitglieder des grvßherzoglichen Hauses geforderten Apanagen - und Wittwengehalte.Die Eivilliste selbst war mit einem Betrag von 725,000 Fl. ohne die mindeste Einsprachefestgesetzt worden; aber bei der Regulirung der Apanagen u. s. w. (für welche im Budgeteine weitere Summe von 455,OM Fl. in Ansatz gebracht, von der Commission jedoch eineVerminderung von 112,OM Fl. beantragt war) wurden Einwendungen oder Zweifel lautund fanden selbst einige unzarte Berührungen statt. Dadurch wurden natürlich in denhöhern Regionen Verstimmungen hervorgebracht, welche die Reactionspactei trefflich fürihren Vortheil zu benutzen verstand. Auswärtige Einflüsse kamen dazu; ein großer Planzur Niederhaltung des weit und breit erwachten öffentlichen Geistes gelangte zur Reife- Am28. Juli ward die Vertagung der Stände auf unbestimmte Zeit unter unfreundlichen For-men verkündet, und gleich darauf reiste der Staatsminister, Freiherr von Verfielt, zudem Ministercongreß nach Earlsbad ab, woselbst die ewig denkwürdigen, bald nachherdem Bundestag zur Annahme vorgelegten Beschlüsse zu Stande kamen, welche urplötzlicheine neue Ordnung der Dinge hervorriefen und tief eingegraben in den Gemüthern allerDeutschen sind. Jetzt triumphicten die Reactionsmännec auch in Baden; die Deputaten,welche bei ihrer Heimkehr vom Landtage von ihren Eommittenten mit Dank und Jubelwaren empfangen worden, galten für Revolutionärs, wurden zum Theil unter geheimepolizeiliche Aufsicht gestellt, mehrere, die zugleich Staatsdiener waren, durch Versetzungoder andere Verfolgung bestraft. Das Volk, seine sanguinischen Hoffnungen aufgebend,sah niedergeschlagen diesen traurigen Dingen zu.
Zum zweitenmal wurden die Stände im Juni 1820 einberufen, unter Küstern Vor-bedeutungen. Mehreren Deputaten — unter ihnen v. Liebenstein — war als Staats -dienern, welchen man den Urlaub verweigern zu dürfen behauptete, die Einberufungnicht zugegangen; ein liberaler bürgerlicher Deputirter (Winter von Heidelberg)warvor Eröffnung der Kammer verhaftet worden, die Regierung sprach überall in strengemTon. Gleichwohl gelang es der ruhig festen Haltung der Kammer, die Regierung zurAufgedung der auf ein Beuclaubungscecht erhobenen Ansprüche zu vermögen; auch wurdeWinter seiner Haft entlassen, nachdem das Hofgericht seine völlige Schuldlosigkeit aus-gesprochen, worauf wieder ein freundliches, das wechselseitige Vertrauen aussprechendesVerhältnis, eintrat. In der ersten Kammer hatte inzwischen der Abg v. Rotteck denAntrag auf „Minderung des Preßzwangs" (welcher nehmlich in Gemäßheit derbadischen Verordnungen noch-härter geworden war, als die Carlsbader Beschlüsse vorschrie-ben) gestellt, d. h. auf Erwirkung der Zurücknahme jener neuesten, die Strenge des Bun-destags überbiekenden Verordnungen ; und es erlangte derselbe — durch Unterstützung derFreiherren v.Wessenberg und v. Türkheim — nach hartem Kampf« die Zustimmungder Majorität, bald darauf aber in der zweiten Kammer den einstimmigen Beifall.Früher schon waren der ersten Kammer drei Gesetzentwürfe vorgelegt worden, nehmlichüber Ablösung der Grundgülten, Zinsen und der Drittelspflichtigkeit, sodannüberAblösung der Herren fr ohnden und endlich über Aufhebung der ausder Leibeigen-schaft herrührenden Abgaben ; und es gaben sowohl diese Entwürfe als auch die darübergepflogenen Verhandlungen, obschon sie nicht allen Anforderungen genügten, gleichwohleinen hoffnungsreichen Beweis von dem allmäligen Vocanschreiten des Zeitgeistes und vonder damals aufrichtigen Geneigtheit der Negierung zu volksfceundlichen Maßregeln. DieseVerhandlungen wie auch jene über ein gleichfalls der ersten Kammer vorgelegtes (freilich