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2 (1846) [Aus - Cal]
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Baden.

genm Besitzungen des Fürstbischofs von Eonstanz und Reste der Bisthümer Bösel, Straß-burg und Speier, ferner die pfälzischen Aemter Breiten, Heidelberg, Ladenburg und Mann-heim mit den hessischen von Lichtenau und Willstädt, das Stift Odenheim nebst den Ab-teien Frauenalb, Schwarzach, Allerheiligen, Lichtenthal, Gegenbach, Ettenheim, Peters-hausen und Salem; alsdann die Herrschaft Lahr, und endlich die Reichsstädte Offenburg,Gengenbach, Zell am Hammersbach, Ueberlingen, Pfullendorf, Bieberach und Wimpfen(welche zwei Letzteren aber an die benachbarten Staaten ausgetauscht wurden) ^). Rachdieser Erwerbung, welche 69 HjMeilen mit 245,000 Einwohnern betrug, theilte KarlFriedrich das neue Kurfürstenlhum Baden in drei Provinzen ab, in die badischeMarkgrafschaft, die badische Pfalzgrafschaft und das obere Fürstenthum, deren gesammterFlächenraum sich auf 130 HiMeilen mit ungefähr 440,000 Seelen belief. Aber 1805erhielt er durch den Preßburger Frieden einen noch werthern Zuwachs in den alten zäh-ring i sch e n Stammlanden, dem Breis gaumit Frenburg und der Baar mit Villingen,nebst der Ortenau, dem Stifte St. Blasien, mit der Grafschaft Bondorf und der StadtEonstanz, worauf er auch den Titel eines Herzogs von Zähringen wieder erneuerte.Sein Beitritt endlich zum Rheinischen Bunde 1806 erwarb ihm, nebst dem großherzog-li ch en Titel mit demPrädicate königliche Hoheit, dieSouverainetät über sämmtlichein seinem Lande gelegene unmittelbare Reichsstände und Reichsritter, namentlich über dengrößten Theil des Fürstenthums Fürstenberg, über das Fürstenthum Lein ingen, dieLandgrafschaft Klekgau und Grafschaft Thengen, über die Besitzungen der Fürstenund Grafen von Löwenstein-Wertheim auf dem linken Ufer des Mains, und desFürsten von Salm - Krautheim auf dem nördlichen Ufer der Jaxt. Das neue Groß-herzogthum (damals mit einer Bevölkerung von 910,000 Seelen) wurde hierauf indrei Provinzen, den Ober-, Mittel- und Unter-Rheinkreis, bald darauf aber in 10 Kreise,den See-, Donau-, Wiesen-, Treisam-, Kinzig-, Murg-,Pfinz- und Enz-, Neckar-,Odenwalder-, und Main - und Tauberkreis abgetheilt. Diese Gestaltung erlitt aber inGemäßheit der nach dem Wiener Frieden 1809 zu Compiegne und Paris gemachtenTractake, durch Abtretungen an Hessen und Erwerbungen von Würtemberg, einige Ver-änderungen, indem der Odenwalderkreis einging und zum Seekreis die Landgrafschaft Nel-lenburg mit den AemternRadolfzell und Stockach kam.

Die meisten dieser Lande hatten seit frühe her schon besonders durch den 30jährigen unddarauffolgenden französischen Krieg (es wäre ermüdend, die Verwüstungen alle aufzuzäh-len) ungemein viel gelitten. Denn nicht nur Städte und Dörfer waren wiederholt einRaub der Flammen, sondern ganze Gegenden verödete Plätze geworden, und jetzt gleichtdas Großherzogthum einem Garten! Was die altbadischen Lande betrifft, so gebührt hier-an schon der vormundschaftlichen Administration vor dem Regierungsantritte KarlFried ri ch's ihr Lob; der eigentliche Begründer aber dieses Wohlstandes überhaupt wardieser Fürst selbst; denn nicht nur rettete er durch seine allgemein anerkannten Tugendendas Land unter den Stürmen des Krieges, sondern er gründete auch dessen Flor durch seineweisen Staatseinrichtungen und die thätigste Beförderung alles dessen, was ein Volk blü-hend und glücklich machen kann. Namentlich hob er 1783 die Leibeigenschaft völligauf und antwortete auf die Danksagung seiner Unterthanen:Daß das Wohl des Regen-ten mit dem Wohls des Landes innig vereint sei, so daß Beider Wohl- oder Uebelstand inEins zusammenfließen, ist bei mir, seitdem ich meiner Bestimmung nachzudenken ge-wohnt bin, ein fester Satz geworden."

Nach dem 1811 erfolgten Tode K a r l F r i c d r i ch's siel die Regierung an seinen En-kel Karl, welcher sich 1813 bei Auflösung des rheinischen Bundes den Alliirten an-schloß und 1815 auf dem Wiener Eongreß dem deutschen Bunde beitrat. Es wurdeihm sofort der Besitzstand und die Untheilbarkeit des Großherzogthums (dessenBevölkerung damals bereits auf mehr als 1,000,000 Seelen gestiegen war, seitdem abersich noch weiter, und zwar nach der Zählung von 1836 auf 1,244,171 erhöhte) von den

2) S. Reichsdeputationsschluß vom 25. Febr. 1803. §. 5. IVIsrtens kecusil Kupplern,'lom. III. p. 225.

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